Unternehmen in die Pflicht nehmen!
Sie sind eine faire Nische der Weltwirtschaft: die Weltläden, die am 14. Mai wieder ihren Weltladentag begehen. Nicht ohne sich vorher bei Bundeskanzlerin Angela Merkel schreibkräftig zu melden und darauf hinzuweisen, dass »fair geht vor« in großen Teilen der deutschen Wirtschaft alles andere, als eine Selbstverständlichkeit ist. Deswegen fordern Weltläden und Aktionsgruppen mit einer bundesweiten Kampagne einen verbindlichen Schutz der Menschen und Arbeitsrechte weltweit. Die Bundesregierung könnte eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für deutsche Unternehmen festschreiben – wenn sie es denn wollte. Bisher will sie nicht, und ob sich das im Juni ändert, wenn der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet werden soll, ist zweifelhaft.
Ob die Manipulation der Abgaswerte durch Volkswagen, die Missachtung grundlegender Arbeits- und Menschenrechtsstandards bei der Kleiderproduktion in Bangladesch oder in der chinesischen IT-Fabrikation bis hin zu den massiven Bestechungsvorwürfen rund um Siemens – wenn Standards missachtet werden, ist deutsches Kapital nicht weit.
Die UNO ist schon weiter. Ihr Menschenrechtsrat hat im Juni 2014 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um ein rechtsverbindliches Instrument zu formulieren, mit dem transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen für Menschenrechtsvergehen zur Verantwortung gezogen werden können. Ein solch schlagkräftiges Instrument fehlt nach wie vor. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte konnten bislang nur begrenzte Wirkung entfalten. Damit sich das ändert, bedarf es rechtsverbindlicher Gesetze statt Leitlinien. Und ohne zivilgesellschaftlichen Druck auf Merkel und Co. ändert sich nichts.