CSU verzichtet auf Klage gegen CDU
Grenzkontrollen im Süden werden verlängert
München. Das bayerische Kabinett hat seine monatelang angedrohte Verfassungsklage wegen der Flüchtlingspolitik des Bundes auf Eis gelegt. Das teilten die zuständigen Minister nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München mit. Voraussetzung war demnach eine Einigung mit dem Bund darüber, dass die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze weitergeführt werden. Darauf hatten sich Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Montag verständigt.
In einer gemeinsamen Erklärung der beiden Minister heißt es, die Kontrollen an den Binnengrenzen müssten solange fortgeführt werden, bis ein wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen gewährleistet sei. Konkret soll die Bundespolizei die Kontrollen »sichtbar und effektiv« fortsetzen, und zwar »lageangepasst und mit ausreichend Personal unterlegt«. Ein flankierender Einsatz bayerischer Schleierfahnder solle mögliche Sicherheitslücken vermeiden, da sich andere Migrationsrouten entwickeln könnten.
Deutschland hatte Kontrollen am 13. September als erstes Schengen-Land eingeführt. Seitdem wurden sie mehrfach verlängert. Auf Basis der bisherigen Rechtsgrundlage wären sie für Berlin nur noch bis zum 13. Mai möglich. Nach Artikel 29 des Schengener Grenzkodex könnten die Kontrollen aber nochmals um jeweils sechs Monate bis zu einem Maximalzeitraum von zwei Jahren ausgedehnt werden.
Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und sein Kabinett hatten in einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen, eine wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen und bis dahin effektive Kontrollen an den deutschen Grenzübergängen verlangt – und andernfalls mit einer Klage in vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht. Inzwischen hat aber auch Seehofer eingeräumt, dass sich die Lage »entspannt« hat, unter anderem wegen der faktischen Schließung der sogenannten Balkanroute. Die Zahl neuer Flüchtlinge ist in den vergangenen Wochen drastisch zurückgegangen.
Unterdessen geht die AfD gegen die bayerische Staatsregierung wegen ihrer Klageverzichts juristisch vor. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts in München bestätigte am Dienstag den Eingang einer entsprechenden Klage des bayerischen AfD-Verbands.