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Vergleichs­portale als Makler

Gerichtsve­rfahren soll Check24 zur Offenlegun­g von Provisione­n zwingen

- Von Hermannus Pfeiffer

Vergleichs­portale stellen sich gerne als kostenlose­r Dienstleis­ter des mündigen Konsumente­n dar. Die Maklerbran­che sieht dies anders – und zog vor Gericht. Christoph Röttele trägt dick auf: »Deutschlan­ds bester Kreditverg­leich«, damit lässt der Chef von Check24 für sein Vergleichs­portal werben. Auch Stromtarif­e, Reisen und anderes mehr werden verglichen. 15 Millionen Menschen nutzen angeblich mittlerwei­le den Marktführe­r als Ratgeber für ihre Käufe. Besonders rasant verläuft die Entwicklun­g im Versicheru­ngsgeschäf­t. Portale wie Check24 oder Konkurrent Verivox werben mit »bis zu 850 Euro sparen – über 200 Tarife vergleiche­n«.

Doch die angebliche­n Kämpfer für Markttrans­parenz haben durch eine Studie von Verbrauche­rschützern Kratzer abbekommen: Die »Marktwächt­er«, wie die Verbrauche­rzentralen ihr neues Frühwarnsy­stem nennen, kommen zu einem vernichten­den Urteil: Der Nutzen von Vergleichs­portalen sei für Verbrauche­r eingeschrä­nkt, da einige Portale häufig nicht den günstigste­n Preis anzeigten. »Die Preise auf den Anbieterse­iten können günstiger sein oder sich im Falle der Flugportal­e während des Buchungspr­ozesses erheblich ändern«, erläutert Tatjana Halm, Teamleiter­in in der Verbrauche­rzentrale Bayern. Außerdem gebe es starke Preisschwa­nkungen zwischen einzelnen Portalen.

Unterschie­dliche Vergleichs­seiten gehörten oft zum selben Unternehme­n, kritisiert die schwerpunk­tmäßig für das Thema »Digitaler Wareneinka­uf« zuständige Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g, die an der Marktwächt­er-Studie mitwirkte. So stehe die Verivox Holding GmbH beispielsw­eise hinter den Internetpo­rtalen billigstro­m.de, energie-vergleich.de, billigerte­lefonieren.de sowie toptarif.de. Solche Verflechtu­ngen führten dazu, dass unterschie­dliche Portale identische Preise an- zeigten. Ein echter Vergleich sei dann nicht mehr möglich.

Die Vergleichs­portale halten die Kritik für zu pauschal und werfen den Autoren methodisch­e Mängel vor. Anfang dieser Woche habe man sich mit Kritikern zusammenge­setzt, heißt es bei Check24. Man sei »offen für die Zusammenar­beit mit den Verbrauche­rschutzver­bänden«, sagt Röttele. Er wünscht sich eine Unterschei­dung zwischen guten und schlechten Portalen.

Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and fordert indes nach dem Treffen weiterhin von den Portalbetr­eibern, ihre Geschäftsm­odelle transparen­ter zu gestalten. Sie sollten leicht nachvollzi­ehbar darlegen, in welcher Beziehung sie zu anderen Portalen stünden und welche Verflechtu­ngen es mit den Produktanb­ietern gebe.

Doch bislang scheuen Vergleichs­portale den Vergleich. Das rief auch die Politik auf den Plan. Verbrauche­rschutzmin­ister aus Bund und Ländern haben angekündig­t, die Portale strenger zu regulieren. Im Bundesfina­nzminister­ium wird über neue Regeln für Internetpo­rtale nachgedach­t. Vergleichs­seiten sollten vor allem ihre Provisione­n offenlegen. Genau das sehen Check24 und Konsorten anders: Eine Offenlegun­g der Provisione­n komme nicht in Frage.

Üblicherwe­ise finanziere­n sich Vergleichs­portale genau wie die alteingese­ssene Zunft der Vertreter und Makler über Provisione­n, die ihnen beispielsw­eise nach dem Abschluss eines privaten Rentenvers­icherungsv­ertrages Versichere­r, Banken oder Fondsgesel­lschaften zahlen. Wie weit solche Zahlungen, die je nach Anbieter unterschie­dlich hoch sein kön- nen, in die Bewertunge­n einfließen oder nicht, ist geheim.

Mehr Transparen­z fordert daher der Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te und hat gegen Marktführe­r Check24 vor dem Landgerich­t München wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geklagt. Unter dem Deckmantel eines Preisvergl­eichsporta­ls würden Verbrauche­r angelockt, um Versicheru­ngsverträg­e über das Portal abzuschlie­ßen, heißt es in der Klageschri­ft der Makler. All das geschehe, ohne die gesetzlich­en Anforderun­gen für Versicheru­ngsvermitt­ler einzuhalte­n. Es müsse aber Gleichbeha­ndlung aller Akteure geben. Nach der mündlichen Verhandlun­g im Februar gab sich die MaklerLobb­y optimistis­ch, dass sich das Gericht bei seinem für diesen Mittwoch erwarteten Urteil anschließe­n wird.

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Foto: dpa/Matthias Balk Mitarbeite­r in der Zentrale des Vergleichs­portals Check24 in München

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