Vergleichsportale als Makler
Gerichtsverfahren soll Check24 zur Offenlegung von Provisionen zwingen
Vergleichsportale stellen sich gerne als kostenloser Dienstleister des mündigen Konsumenten dar. Die Maklerbranche sieht dies anders – und zog vor Gericht. Christoph Röttele trägt dick auf: »Deutschlands bester Kreditvergleich«, damit lässt der Chef von Check24 für sein Vergleichsportal werben. Auch Stromtarife, Reisen und anderes mehr werden verglichen. 15 Millionen Menschen nutzen angeblich mittlerweile den Marktführer als Ratgeber für ihre Käufe. Besonders rasant verläuft die Entwicklung im Versicherungsgeschäft. Portale wie Check24 oder Konkurrent Verivox werben mit »bis zu 850 Euro sparen – über 200 Tarife vergleichen«.
Doch die angeblichen Kämpfer für Markttransparenz haben durch eine Studie von Verbraucherschützern Kratzer abbekommen: Die »Marktwächter«, wie die Verbraucherzentralen ihr neues Frühwarnsystem nennen, kommen zu einem vernichtenden Urteil: Der Nutzen von Vergleichsportalen sei für Verbraucher eingeschränkt, da einige Portale häufig nicht den günstigsten Preis anzeigten. »Die Preise auf den Anbieterseiten können günstiger sein oder sich im Falle der Flugportale während des Buchungsprozesses erheblich ändern«, erläutert Tatjana Halm, Teamleiterin in der Verbraucherzentrale Bayern. Außerdem gebe es starke Preisschwankungen zwischen einzelnen Portalen.
Unterschiedliche Vergleichsseiten gehörten oft zum selben Unternehmen, kritisiert die schwerpunktmäßig für das Thema »Digitaler Wareneinkauf« zuständige Verbraucherzentrale Brandenburg, die an der Marktwächter-Studie mitwirkte. So stehe die Verivox Holding GmbH beispielsweise hinter den Internetportalen billigstrom.de, energie-vergleich.de, billigertelefonieren.de sowie toptarif.de. Solche Verflechtungen führten dazu, dass unterschiedliche Portale identische Preise an- zeigten. Ein echter Vergleich sei dann nicht mehr möglich.
Die Vergleichsportale halten die Kritik für zu pauschal und werfen den Autoren methodische Mängel vor. Anfang dieser Woche habe man sich mit Kritikern zusammengesetzt, heißt es bei Check24. Man sei »offen für die Zusammenarbeit mit den Verbraucherschutzverbänden«, sagt Röttele. Er wünscht sich eine Unterscheidung zwischen guten und schlechten Portalen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert indes nach dem Treffen weiterhin von den Portalbetreibern, ihre Geschäftsmodelle transparenter zu gestalten. Sie sollten leicht nachvollziehbar darlegen, in welcher Beziehung sie zu anderen Portalen stünden und welche Verflechtungen es mit den Produktanbietern gebe.
Doch bislang scheuen Vergleichsportale den Vergleich. Das rief auch die Politik auf den Plan. Verbraucherschutzminister aus Bund und Ländern haben angekündigt, die Portale strenger zu regulieren. Im Bundesfinanzministerium wird über neue Regeln für Internetportale nachgedacht. Vergleichsseiten sollten vor allem ihre Provisionen offenlegen. Genau das sehen Check24 und Konsorten anders: Eine Offenlegung der Provisionen komme nicht in Frage.
Üblicherweise finanzieren sich Vergleichsportale genau wie die alteingesessene Zunft der Vertreter und Makler über Provisionen, die ihnen beispielsweise nach dem Abschluss eines privaten Rentenversicherungsvertrages Versicherer, Banken oder Fondsgesellschaften zahlen. Wie weit solche Zahlungen, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch sein kön- nen, in die Bewertungen einfließen oder nicht, ist geheim.
Mehr Transparenz fordert daher der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute und hat gegen Marktführer Check24 vor dem Landgericht München wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geklagt. Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen, heißt es in der Klageschrift der Makler. All das geschehe, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten. Es müsse aber Gleichbehandlung aller Akteure geben. Nach der mündlichen Verhandlung im Februar gab sich die MaklerLobby optimistisch, dass sich das Gericht bei seinem für diesen Mittwoch erwarteten Urteil anschließen wird.