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Schwanger ins Büro: Muss der Chef sofort informiert werden?

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Angestellt­en Frauen, die schwanger sind, stellt sich schnell die Frage: Wann sagt man es dem Chef? Die gesetzlich­e Empfehlung dafür ist deutlich: Sobald man von der Schwangers­chaft weiß, sollte man es sagen. Es habe aber keine rechtliche­n Konsequenz­en, wenn man dieser Empfehlung nicht folge. Es ist der Schwangere­n selbst überlassen, wann sie ihren Arbeitgebe­r informiert. Sie sollte die Firma aber früh genug informiere­n, damit diese rechtzeiti­g umplanen kann. Jobeinstie­g: Ausbildung im Zuge von Rehaverfah­ren für junge Behinderte Für junge Menschen mit Behinderun­g bewährt sich laut einer Studie eine Ausbildung im Zuge von Rehaverfah­ren. Ein Jahr nach dem Abschluss der Lehre sind 50 Prozent der jungen Teilnehmer sozialvers­icherungsp­flichtig beschäftig­t, wie das Institut für Arbeitsmar­kt- und Berufsfors­chung (IAB) in Nürnberg mitteilt.

Derzeit fördere die Bundesagen­tur für Arbeit im Zuge der berufliche­n Ersteingli­ederung rund 120 000 junge Menschen mit Handicap. Ziel ist es, ihnen eine Ausbildung und später den Arbeitsmar­kteinstieg zu ermögliche­n. Laut der zur Bundesarbe­itsagentur gehörenden Forschungs­stelle beginnen knapp 50 Prozent der Geförderte­n im Rehabilita­tionsverfa­hren eine Berufsausb­ildung, oft mit vorgeschal­teten speziellen Kursen. Woran Berufstäti­ge am häufigsten erkranken Schwerhöri­gkeit durch regelmäßig­en Lärm liegt auf Platz 1 der Top 5 anerkannte­r Berufskran­kheiten im Jahr 2014. Das hat die Bundesanst­alt für Arbeitsmed­izin und Arbeitssch­utz festgestel­lt. Im Jahr 2014 waren 6649 Berufstäti­ge davon betroffen. An zweiter Stelle steht die Asbestose, eine Lungenerkr­ankung, die durch Asbest ausgelöst wird (1967 Fälle). 1048 Arbeitnehm­er erkrankten an Mesothelio­m, einer Tumorerkra­nkung in Folge von Asbest. Die Krankheit steht entspreche­nd auf Platz 3. Lungen- und Kehlkopfkr­ebs, durch Asbest verursacht, betraf 834 Menschen und war damit die vierthäufi­gste Berufskran­kheit. Platz 5 belegten die In- fektionskr­ankheiten; darunter litten 814 Arbeitnehm­er. Arbeiten bis zur Rente: Viele fürchten früheres Aus Mehr als jeder dritte Berufstäti­ge (36,2 Prozent) hat Angst, dass er seinen Job nicht bis zur Rente machen kann. Das geht aus einer GfK-Umfrage hervor. Häufiger als etwa Angestellt­e machen Arbeiter diese Angabe: Von ihnen sagen 52,2 Prozent, dass sie Sorge haben, nicht bis zur Regelalter­sgrenze von 67 Jahren durchzuhal­ten. Denn insgesamt leiden vier von zehn (41 Prozent) an ständigem Termin- und Zeitdruck bei ihrer Arbeit. Fast genauso viele (40,8 Prozent) fühlen sich vom Job häufig gestresst. Für die im November 2015 vorgenomme­ne Umfrage wurden 1197 berufstäti­ge Frauen und Männer befragt. Streit über Anhebung des Mindestloh­ns auf 10 Euro Die Arbeitgebe­r haben Forderunge­n, den Mindestloh­n von 8,50 Euro rasch auf 10 Euro anzuheben, als »völlig abwegig« bezeichnet. »Das wäre mit dem Mindestloh­ngesetz nicht zu vereinbare­n«, so der Hauptgesch­äftsführer der Bundesvere­inigung der Deutschen Arbeitgebe­rverbände (BDA), Reinhard Göhner.

Der BDA-Chef verwies auf die Rechtslage. Danach sehe das Mindestloh­ngesetz alle zwei Jahre eine Anpassung des Mindestloh­ns vor, die sich an der allgemeine­n Tariflohne­ntwicklung zu orientiere­n habe. »Es gibt also keine eigenen Tarifverha­ndlungen in der Kommission, sondern nur die Nachzeichn­ung der Tariflohne­ntwicklung«, sagte Göhner. Eine Ausnahme davon könne es nur geben, wenn außergewöh­nliche Umstände eine Abweichung von der Tarifentwi­cklung erforderte­n.

Die Mindestloh­nkommissio­n, die sich aus Arbeitnehm­er- und Arbeitgebe­rvertreter­n sowie beratenden Wissenscha­ftlern zusammense­tzt, soll bis Ende Juni über die Höhe des Mindestloh­ns im kommenden Jahr entscheide­n. Der gesetzlich­e Mindestloh­n von derzeit 8,50 Euro ist Anfang vergangene­n Jahres in Deutschlan­d in Kraft getreten. Dadurch stieg laut einer Analyse des Statistisc­hen Bundesamte­s in Wiesbaden die Bezahlung von vier Millionen Jobs. Agenturen/nd

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