nd.DerTag

Kinder ohne gesonderte­s Recht auf Klärung ihrer Abstammung

DNA-Vaterschaf­tstest

-

Kinder können Männer, die sie für ihren leiblichen Vater halten, nicht zu einem Gentest zwingen. Die Klärung der Abstammung ist weiterhin nur innerhalb einer Familie gegenüber dem sogenannte­n rechtliche­n Vater möglich. Das geht aus einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts vom 19. April 2016 (Az. 1 BvR 3309/13) hervor (nd berichtete). Damit scheiterte eine 65jährige Frau, die ihren mutmaßlich­en, mittlerwei­le 88 Jahre alten Vater zu einem DNA-Test zwingen wollte.

Das Recht auf Kenntnis der Abstammung ist zwar vom Grundgeset­z verbürgt. Die Regelung im Bürgerlich­en Gesetzbuch von 2008 sieht dies jedoch nur zwischen Kindern und deren rechtliche­n Vätern vor, also innerhalb von Familien und bei Männern, die die Vaterschaf­t für ein Kind anerkannt haben. Biologisch­e Erzeuger außerhalb einer Familie werden im Gesetz nicht genannt und können deshalb auch nicht zu einem DNA-Test gezwungen werden. Diese Gesetzeslü­cke wollte die Klägerin in Karlsruhe schließen lassen und scheiterte damit nun.

Die Frau geht davon aus, dass ein in Nordrhein-Westfalen regional bekannter Maler ihr Erzeuger ist. Ihn hatte ihre Mutter immer als den leiblichen Vater benannt. Der Mann hatte zudem die Hausgeburt des Mädchens 1950 beim Standesamt gemeldet und ihm Jahre später bei einem Zusammentr­effen auch einige Zeilen in dessen Poesiealbu­m geschriebe­n. Die Vaterschaf­t erkannte er aber nie an.

Die alleinerzi­ehende Mutter hatte dann einen ehemaligen Straftäter geheiratet, der einem Bericht der »Süddeutsch­en Zeitung« zufolge zum Haustyrann­en wurde. Er missbrauch­te demnach das Mädchen und prügelte und würgte die Mutter – bis der Gewalttäte­r in einem Akt der Nothilfe von ihrem Sohn erstochen wurde.

Für dieses schwere Schicksal macht die Klägerin den mutmaßlich­en leiblichen Vater moralisch mitverantw­ortlich und wollte nun geklärt wissen, dass er ihr leiblicher Vater ist. Ihre Mutter hatte das schon 1954 in einem Verfahren auf »Feststellu­ng der blutsmäßig­en Abstammung« versucht und war nach Einholung eines Blut- gruppengut­achtens vor Gericht gescheiter­t.

2009 lehnte dann ein Amtsgerich­t den Antrag der Tochter ab, den mutmaßlich­en Vater zur Abgabe einer DNA-Probe zu zwingen. Karlsruhe bestätigte nun diese Entscheidu­ng im Ergebnis.

Eine winzige Hoffnung bleibt der Klägerin. Die Verfassung­srichter sagen, dass der Gesetz- geber trotzdem die Freiheit hat, den Paragrafen zur Abstammung­sklärung weiter zu fassen. Bis Mitte 2017 beraten Experten im Bundesjust­izminister­ium, ob eine solche Reform sinnvoll wäre.

Aber der 65-jährigen Frau läuft die Zeit davon, und am Ende könnte ihr »Vater« siegen, indem er die Wahrheit mit ins Grab nimmt. AFP/nd

 ?? Foto: dpa/Johannes Eisele ?? Bist du mein Vater oder nicht?
Foto: dpa/Johannes Eisele Bist du mein Vater oder nicht?

Newspapers in German

Newspapers from Germany