Mögliche Schäden von Automatik-, Allrad- und Elektrofahrzeugen
Vorsicht beim privaten Abschleppen
Bleibt ein Auto liegen oder springt es nicht mehr an, hilft oft nur noch das Abschleppen. Aber Vorsicht! Nicht jedes Auto darf einfach an das Abschleppseil genommen werden. Wer sein Fahrzeug selbst von einem anderen Auto ins Schlepptau nehmen lässt, muss ein paar Dinge berücksichtigen. »Nicht jedes Fahrzeug kann problemlos abgeschleppt werden: Bei Autos mit Automatikgetriebe oder Allradantrieb können teure Schäden entstehen. Um das zu verhindern, gibt es bei manchen Pkw mit Automatik deshalb eine spezielle Abschlepptaste. Besondere Vorsicht ist auch bei Elektroautos geboten. Die angetriebene Achse kann nämlich bei Straßenkontakt Strom produzieren, wodurch eventuell die Fahrzeugelektronik gestört werden, der Akku überhitzen oder ein Unfall passieren könnte«, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer.
Krafträder dürfen laut StVO § 15a Abs. 4 überhaupt nicht abgeschleppt werden – hier ist ein Anhänger nötig. Sonst können 10 Euro Bußgeld fällig werden.
Auf Nummer sicher geht, wer in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs nachsieht, ob und wie das Abschleppen möglich ist. Hier steht auch, wo sich im Auto der Abschlepphaken befindet. Diese Ösen müssen nämlich bei modernen Fahrzeugen erst eingeschraubt werden. Das Gewinde befindet sich bei den meisten Automodellen hinter einem kleinen Deckel in den Kunststoffblenden der Stoßfänger, meist auf der rechten Seite, bei manchen Autos aber auch links oder beidseitig.
Die beiden Fahrzeuge werden mit einem für das Gewicht des Pannenfahrzeugs zugelassenen Abschleppseil oder einer Abschleppstange verbunden. Diese wird in der Mitte durch ein rotes Fähnchen gekennzeichnet. Der Abstand darf laut Straßenver- kehrs-Zulassungs-Ordnung nicht mehr als fünf Meter betragen.
»Der Vorteil einer Abschleppstange ist, dass sie Auffahrunfällen vorbeugt und das Gespann beim Anfahren nicht so stark ruckelt wie mit einem Seil«, erklärt dazu Josef Harrer. Das Gesamtgewicht des abgeschleppten Fahrzeugs darf die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Außerdem muss bei Dunkelheit auf ausreichende Beleuchtung geachtet werden.
Wichtig: Seil und Stange dürfen nur gerade und nicht diagonal angebracht werden, sonst könnte der Pannenwagen in den Gegenverkehr oder auf den Gehweg gezogen werden.
Auf Servolenkung und Bremskraftverstärker muss der Lenker des Pannenfahrzeugs verzichten, denn diese funktionieren ohne laufenden Motor nicht. Damit er dennoch rechtzeitig reagieren kann, sollte zur absoluten Sicherheit die Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten werden.
Die Zündung beim Pannenwagen muss an sein – so rastet das Lenkradschloss nicht ein. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist vorgeschrieben, dass bei beiden Fahrzeugen während der Fahrt das Warnblinklicht eingeschaltet sein muss (§ 15a Abs. 3, StVO, Verwarnungsgeld: 5 Euro). Nur zum Blinken darf man das Warnblinklicht kurz ausschalten. Es ist auch möglich, dass die Fahrer den Richtungswechsel per Handzeichen anzeigen.
Bei einer Panne auf der Autobahn muss man die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen, sonst kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro fällig werden. Das Auffahren auf die Autobahn ist beim Abschleppen verboten – eine Zuwiderhandlung kann ebenfalls mit 20 Euro zu Buche schlagen.
Übrigens: Ein leerer Tank ist kein unvorhersehbarer Notfall – das Abschleppen ist hier nicht erlaubt. ARCD/nd