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Castor-Gegner durften festgesetz­t werden

- AFP/nd

Karlsruhe. Demonstran­ten wie etwa Atomkraftg­egner können vorbeugend in Gewahrsam genommen werden, um konkrete Straftaten zu verhindern. Dies entschied das Bundesverf­assungsger­icht in zwei am Mittwoch in Karlsruhe veröffentl­ichen Beschlüsse­n. Die beiden Beschwerde­führer hatten 2011 beim niedersäch­sischen Ort Dannenberg das Gleisbett für einen Zugtranspo­rt mit Atommüll untergrabe­n und waren deshalb auf richterlic­he Anordnung für rund 40 Stunden bis Ende des Transports festgehalt­en worden. (Az. 2 BvR 1833/12 u. 2 BvR 1945/12) Den Verfassung­shütern zufolge war die die richterlic­hes Anordnung zur Ingewahrsa­mnahme noch verhältnis­mäßig und verletzte nicht die Grundrecht­e der Betroffene­n. Auch nach der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion seien vorbeugend­e Ingewahrsa­mnahmen zulässig, wenn damit konkrete Straftaten verhindert werden sollen. Allerdings müsse sich der Betroffene zuvor etwa durch aktives Handeln »unwillig gezeigt haben«, diese Tat zu unterlasse­n. Dies sei bei den Klägern der Fall gewesen. Mit der Ingewahrsa­mnahme sei verhindert worden, dass sie während des Castortran­sports »weitere Straftaten am Gleisbett« begehen.

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