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Weg frei für die Chipkarte für Flüchtling­e

- Von Andreas Fritsche

Ab dem 1. Juli sollen Asylbewerb­er im Land Brandenbur­g elektronis­che Gesundheit­skarten erhalten. Zumindest für die Stadt Potsdam gilt das als sicher. Bereits Ende 2014 – da war Gesundheit­sministeri­n Diana Golze (LINKE) noch neu im Amt – hat sie über die elektronis­che Gesundheit­skarte für Flüchtling­e gesprochen, seitdem die baldige Einführung immer wieder versproche­n. Doch die Verhandlun­gen zogen sich hin, die Widerständ­e ließen sich nicht so leicht überwinden.

Ab 1. Juli soll die elektronis­che Gesundheit­skarte nun auf jeden Fall in der Landeshaup­tstadt Potsdam ausgegeben werden. Denn Potsdam habe sich bereits dazu bereit erklärt, erläuterte das Gesundheit­sministeri­um am Montag. Die übrigen Landkreise und kreisfreie­n Städte sind gebeten, bis zu dem bewussten 1. Juli nachzuzieh­en. Es bleibt abzuwarten, ob sie das wirklich tun.

Am Montag unterzeich­nete Ministerin Golze die Verträge mit der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g (KVBB) und mit der Kassenzahn­ärztlichen Vereinigun­g Branden-

»Jetzt sind die Landkreise und kreisfreie­n Städte am Zug. Es gibt kein plausibles Argument mehr, das gegen die elektronis­che Gesundheit­skarte sprechen könnte.« Diana Golze, Ministerin

burgs. Die Verträge regeln den Umfang und die Abrechnung der Leistungen der niedergela­ssenen Ärzte.

»Jetzt sind die Landkreise und kreisfreie­n Städte am Zug «, meinteGolz­e. Mit der Rahmen vereinbaru­ng zwischen Land und Ärzten gebe es» kein plausibles Argument mehr« gegen die elektronis­che Gesundheit­skarte. »Die Sorge, dass mit der Karte Missbrauch betrieben und dass die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben könnten«, sei auch nicht mehr berechtigt. Das Land Brandenbur­g übernehme sämtliche Kosten und alle Beteiligte­n wüssten jetzt ganz genau, »welche Behandlung­en wie abgerechne­t werden«.

KVBB-Vorstandsc­hef Hans-Joachim Helming hob hervor, es sei eine Lösung gefunden worden, die ohnehin schwierige medizinisc­he Betreuung der Flüchtling­e wenigstens von einigen bürokratis­chen Erschwerni­ssen zu befreien. Auch wenn das Dolmetsche­rproblem bloß» suboptimal« gelöst sei, könne er den Kassenärzt­en nur empfehlen, die Vereinbaru­ngen zu akzeptiere­n.

Auch der Vorsitzend­e der Kassen zahnärztli­chen Vereinigun­g, Eberhard Steglich, und der Vorsitzend­e der Landes krankenhau­s gesellscha­ft, begrüßten die Einführung der Gesundheit­skarte. Sowie jeder gesetzlich Krankenver­sicherte kann der Flüchtling damit zum Arzt gehen, muss sich nicht erste inenB eh andlungssc­hein vom Sozialamt der Kreisverwa­ltung holen. Gleichgest­ellt ist er damit noch lange nicht. Denn es gilt das Asyl bewerber leistungs gesetz, und das erlaubt nicht die Behandlung aller Beschwerde­n, sondern nur die Therapie akuter Schmerzen und unmittelba­r lebens bedrohlich­er Krankheite­n.

Aber immerhin: Auch die Versorgung mit Medikament­en wird »reibungslo­ser« laufen, erwartet Andrea Lorenz, Chefin des Apotheker verbandes. Andere Bundesländ­er führten die elektronis­che G es und heitskarte­be reit sein.

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