Luxuskita alternativlos
München soll Differenzbetrag an Eltern zahlen
München. Die Stadt München muss aus Sicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wohl die Kosten für eine Luxuskita übernehmen. Die klagende Familie habe sich den Platz in einer teuren Krippe für den kleinen Sohn für 1380 Euro im Monat selbst beschaffen müssen, »weil der Jugendhilfeträger nicht in die Puschen gekommen ist«, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag in der Außenstelle des Gerichtshofes in Ansbach. Darum müsse die Stadt München seiner Ansicht nach den Differenzbetrag zwischen der teuren Kita und einem Platz in einer kommunalen Einrichtung für drei Monate zahlen. Das Gericht spricht von einem Musterverfahren.
Der Platz in der Kita habe Luxusangebote umfasst, dafür könne die Familie aber nichts – sie habe ja keine Alternative gehabt. Der Richter nannte es »ein sogenann- tes Friss-oder-stirb-Angebot«. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt. Dieses soll den Prozessbeteiligten schriftlich zugestellt werden.
Die Stadt sei ihrer Pflicht, einen zumutbaren Krippenplatz zu beschaffen, nicht nachgekommen. Die insgesamt sechs angebotenen Plätze bei Tagesmüttern seien zeitlich zu begrenzt oder mit einer Entfernung von 30 Minuten mit der U-Bahn zu weit weg gewesen. Die Mutter, eine Zahnärztin, habe kein Auto besessen und es sei ihr auch nicht zuzumuten gewesen, eins zu kaufen oder Carsharingangebote in Anspruch zu nehmen. Von dem »Idealbild fußläufige Erreichbarkeit« sei das Angebot weit entfernt gewesen.
Der Gerichtshof will die Revision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig zulassen, die Stadt kündigte an, Rechtsmittel gegen das bevorstehende Urteil einzulegen.