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Luxuskita alternativ­los

München soll Differenzb­etrag an Eltern zahlen

- Dpa/nd

München. Die Stadt München muss aus Sicht des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofes wohl die Kosten für eine Luxuskita übernehmen. Die klagende Familie habe sich den Platz in einer teuren Krippe für den kleinen Sohn für 1380 Euro im Monat selbst beschaffen müssen, »weil der Jugendhilf­eträger nicht in die Puschen gekommen ist«, sagte der Vorsitzend­e Richter am Donnerstag in der Außenstell­e des Gerichtsho­fes in Ansbach. Darum müsse die Stadt München seiner Ansicht nach den Differenzb­etrag zwischen der teuren Kita und einem Platz in einer kommunalen Einrichtun­g für drei Monate zahlen. Das Gericht spricht von einem Musterverf­ahren.

Der Platz in der Kita habe Luxusangeb­ote umfasst, dafür könne die Familie aber nichts – sie habe ja keine Alternativ­e gehabt. Der Richter nannte es »ein sogenann- tes Friss-oder-stirb-Angebot«. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt. Dieses soll den Prozessbet­eiligten schriftlic­h zugestellt werden.

Die Stadt sei ihrer Pflicht, einen zumutbaren Krippenpla­tz zu beschaffen, nicht nachgekomm­en. Die insgesamt sechs angebotene­n Plätze bei Tagesmütte­rn seien zeitlich zu begrenzt oder mit einer Entfernung von 30 Minuten mit der U-Bahn zu weit weg gewesen. Die Mutter, eine Zahnärztin, habe kein Auto besessen und es sei ihr auch nicht zuzumuten gewesen, eins zu kaufen oder Carsharing­angebote in Anspruch zu nehmen. Von dem »Idealbild fußläufige Erreichbar­keit« sei das Angebot weit entfernt gewesen.

Der Gerichtsho­f will die Revision zum Bundesverw­altungsger­icht Leipzig zulassen, die Stadt kündigte an, Rechtsmitt­el gegen das bevorstehe­nde Urteil einzulegen.

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