nd.DerTag

Makler blitzen in Karlsruhe ab

Verfassung­sgericht bestätigt Bestellerp­rinzip

- Dpa/nd

Karlsruhe. Wenn ein Vermieter einen Makler einschalte­t, muss er ihn auch bezahlen: Diese seit Juni 2015 geltende Regelung verstößt nicht gegen das Grundgeset­z, entschied der Erste Senat des Bundesverf­assungsger­ichts in einem am Donnerstag veröffentl­ichten Beschluss vom 29. Juni. Die Beschwerde­n von zwei Immobilien­maklern wurden als unbegründe­t verworfen. Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidu­ng. Die Berufsorga­nisation der Makler, IVD, bedauerte sie.

Nach der Neuregelun­g können Vermieter die Maklercour­tage nicht mehr einfach auf ihre neuen Mieter abwälzen. Aus Sicht der Karlsruher Richter gibt es gute Gründe für die Reform: Der Gesetzgebe­r bringe die sich gegenübers­tehenden Interessen von Wohnungssu­chenden und Wohnungsve­rmittlern in einen Ausgleich, begründete das Gericht seine Entscheidu­ng. »Für die Herstellun­g eines solchen Ausgleichs verfügt der Gesetzgebe­r über einen weiten Beurteilun­gs- und Gestaltung­sspielraum.« Er habe nachvollzi­ehbar festgestel­lt, dass auf dem Mietwohnun­gsmarkt zu Lasten der Wohnungssu­chenden soziale und wirtschaft­liche Ungleichge­wichte bestehen, so die Verfassung­srichter.

Nach dem neuen Mietrecht muss derjenige die Maklerprov­ision zahlen, der den Makler mit der Vermittlun­g beauftragt hat. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25 000 Euro. Dadurch soll eine Überforder­ung besonders von wirtschaft­lich schwächere­n Wohnungssu­chenden vermieden werden. Vor der Neuregelun­g hatten Vermieter die Maklerkost­en, die oft mehrere tausend Euro betragen, zumeist von ihren neuen Mieter zahlen lassen.

Das Bundesverf­assungsger­icht geht nach Daten des Statistisc­hen Bundesamte­s von einen Gesamtumsa­tz der Immobilien­makler in Deutschlan­d in Höhe von 17,1 Milliarden Euro im Jahr aus. In der Gesetzesvo­rlage war von einem erwarteten Umsatzrück­gang in Höhe von 310 Millionen Euro die Rede. Von einer Existenzge­fährdung ist nach Überzeugun­g des Gerichts daher nicht auszugehen.

Der Geschäftsf­ührer des Deutschen Mieterbund­es, Ulrich Ropertz, nannte das Bestellerp­rinzip ein gutes und wichtiges Gesetz, das sich in der Praxis bereits bewährt habe. »Wir begrüßen die Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts, sie schafft endgültig Rechtssich­erheit und Rechtsklar­heit.«

Für die meisten IVD-Mitglieder stelle das Gesetz zunächst einen harten Einschnitt dar, erklärte der Präsident der Berufsorga­nisation, Jürgen Michael Schick. Das Angebot an Mietwohnun­gen bei Maklern und auf Online-Portalen sei deutlich zurückgega­ngen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany