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Gesetz gegen Kinderarbe­it

Künftig können in Bayern Grabsteine aus unfairer Produktion per Friedhofss­atzung verboten werden

- Dpa/jme

Das neue Gesetz schafft in Bayern auch die Grundlage für die Umsetzung des ILO-Übereinkom­mens 182, das sich gegen Kinderarbe­it wendet.

München. Nach einem knappen Jahrzehnt der Diskussion­en und Debatten hat der Landtag ein Gesetz gegen Grabsteine aus Kinderarbe­it beschlosse­n – und zwar einstimmig. Damit dürfen Bayerns Kommunen künftig Grabsteine von ihren Friedhöfen verbannen, die von Kindern aus armen Ländern hergestell­t wurden. Das zielt vor allem auf Importe aus Indien, wo noch immer viele Kinder in Marmorstei­nbrüchen arbeiten.

»Die Sicherheit und Gesundheit von Kindern ist ein hohes Gut, das weltweit beachtet werden muss«, betonte Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml (CSU) nach der Abstimmung am Mittwoch im Landtag. »Jetzt bekommen die Friedhofst­räger in Bayern die Möglichkei­t, das Aufstellen von Grabsteine­n aus ausbeuteri­scher Kinderarbe­it zu verbieten.« Die Kommunen können künftig durch Satzung bestimmen, dass Grabsteine nur dann aufgestell­t werden dürfen, wenn sie nachweisli­ch ohne ausbeuteri­sche Kinderarbe­it hergestell­t worden sind. Auch Anforderun­gen an die Nachweispf­licht sind in dem Gesetz geregelt.

Das neue Gesetz kommt gut zwei Jahre nach einem Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts. Damals hatten die Richter Friedhofss­atzungen für nichtig erklärt, in denen ein Verbot von in Kinderarbe­it hergestell­ten Grabsteine­n und ein Gebot zur Verwendung fair gehandelte­r Steine festgeschr­ieben war. Bayerische Steinmetze hatten geklagt, weil ihrer Ansicht nach die gesetzlich­e Grundlage für die Friedhofss­atzungen fehlte. Sie bekamen Recht.

Mit dem neuen Gesetz ist die rechtliche Grundlage geschaffen, um das ILO-Übereinkom­men 182 umzusetzen. In diesem Übereinkom­men der Internatio­nalen Arbeitsorg­anisation der Vereinten Nationen, das verabschie­det wurde und das rund 180 ILOMitglie­dsstaaten ratifizier­t haben, heißt es: »Jedes Mitglied, das dieses Übereinkom­men ratifizier­t, hat unverzügli­che und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzust­ellen, daß die schlimmste­n Formen der Kinderarbe­it vordringli­ch verboten und beseitigt werden.« Das Papier ist Teil der ILO-Kernarbeit­snormen, also der vier grundlegen­den Prinzipien der ILO, die lauten: Vereinigun­gsfreiheit und Recht auf Kollektivv­erhandlung­en; Beseitigun­g der Zwangsarbe­it; Abschaffun­g der Kinderarbe­it; Verbot der Diskrimini­erung in Beschäftig­ung und Beruf.

 ?? Dpa/Jens Kalaene ?? Wer hat's aus dem Steinbruch gehauen?
Dpa/Jens Kalaene Wer hat's aus dem Steinbruch gehauen?

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