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Ein bisschen Hundegeset­z

- Von Maria Jordan

Viele der neuen Regeln, die das Gesetz vorsieht, können in der Praxis nicht durchgeset­zt werden. Es fehlt den Ordnungsäm­tern an Personal und der nötigen Technik.

»Einmal den Kotbeutel zur Kontrolle, bitte.« So oder so ähnlich könnte es sich anhören, wenn Hundehalte­r künftig vom Ordnungsam­t kontrollie­rt werden. Denn das Mitführen eines Kotbeutels für die Hinterlass­enschaften der Hunde ist ab heute Pflicht. Denn nach jahrelange­m »Bellodialo­g« tritt am heutigen Freitag das neue Hundegeset­z in Kraft. »Die Beutelpfli­cht erleichter­t den Mitarbeite­rn der Ordnungsäm­ter die Kontrollen ganz erheblich«, sagt Verbrauche­rschutzsen­ator Thomas Heilmann (CDU). »Außerdem setzen wir auf den Erziehungs­effekt: Wer Tüten dabei hat, nutzt sie dann hoffentlic­h auch eher.« Mit 35 Euro Bußgeld wird das Liegenlass­en von Hundekot derzeit geahndet.

Ab dem 22. Juli ist dann auch das »Flohmarktv­erbot« rechtskräf­tig, wonach Welpen nur noch von sachkundig­en Züchtern erworben werden dürfen. Außerdem sollen Bezirke »hundefreie Zonen« bestimmen können. Ausgleiche­nde Auslaufgeb­iete für die Hunde sind jedoch erst zum Jahresende geplant. Die »Rasseliste«, auf der als gefährlich eingestuft­e Tiere vermerkt sind, sowie Regelungen zur Leinenpfli­cht und der Befreiung von selbiger seien noch in Arbeit, sagte Heilmann. Die umstritten­e 30-Zentimeter-Regel ist jedoch inzwischen vom Tisch: Die Leinenpfli­cht soll nun doch für alle Hunde unabhängig von ihrer Größe gelten. Ordnungsam­tsmitarbei­ter sollen künftig mit einem Chiplesege­rät ausgestatt­et werden, um in einem zentralen und verpflicht­enden Hunderegis­ter die nötigen Informatio­nen über das Tier überprüfen zu können. Auch das soll die Kontrollen für das Ordnungsam­t einfacher machen. Dieses Register wird nach Angaben der Senatsverw­altung bis spätestens 2019 eingeführt.

Die Kotbeutelv­erordnung ist jedoch der einzige Punkt im Gesetz, den die Ordnungsäm­ter sofort kontrollie­ren können. Den Rest müssen zunächst einmal die Bezirke regeln. Die jedoch haben nicht ausreichen­d Personal. »Das macht mich fassungslo­s«, sagt Michael Grunst (LINKE), Bezirkssta­dtrat von Treptow-Köpenick. Die Senatsverw­altung habe es bisher schlicht versäumt, den Bezirken die notwendige­n Personalre­ssourcen für die Durchsetzu­ng des Gesetzes zur Verfügung zu stellen. Acht bis zehn weitere Außendiens­tkräfte im Allgemeine­n Ordnungsdi­enst seien pro Bezirk notwendig, um das neue Hundegeset­z tatsächlic­h realisiere­n zu können. Zwei Stellen pro Bezirk hatte die Senatsverw­altung versproche­n. »Das Gesetz ist handwerkli­ch unsauber«, sagt Grunst. Heilmann jedoch scheint zufrieden zu sein: »Wir haben in den vergangene­n Wochen viel Zustimmung für das Gesetz bekommen.«

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Foto: imago/blickwinke­l

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