Drei Freie Wähler gegen den Landtag
Brandenburgs höchste Richter hatten am Freitag über die parlamentarischen Rechte der Freien Wähler zu befinden. Deren Abgeordnetengruppe verlangt den Fraktionsstatus.
Die parlamentarische Gruppe Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler ist mit einer Klage gegen den Landtag vor das Landesverfassungsgericht gezogen. Die aus drei Abgeordneten bestehende Gruppe sieht sich in ihren Rechten verletzt und in ihren Arbeitsmöglichkeiten gegenüber den Fraktionen von SPD, LINKE, CDU, Grünen und AfD benachteiligt.
Die Freien Wähler kritisieren neue Bestimmungen zur Mindestgröße einer Fraktion. Konkret fühlen sie sich bei der Besetzung des Landtagspräsidiums, bei ihrer Repräsentanz in den Ausschüssen und bei der Redezeit im Plenum des Landtages benachteiligt. Letztere wurde nur von 24 auf 25 Minuten am Tag angehoben. Zudem monieren sie, dass sie von der Anmeldung Aktueller Stunden und der Stellung Großer Anfragen ausgeschlossen sind.
Die mündliche Verhandlung in dem Organklageverfahren fand am Freitag vor dem Landesverfassungsgericht in Potsdam statt. Nach Angaben des Gerichts sind »im Wesentlichen die parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten der Antragsteller« Gegenstand des Verfahrens.
Zu den Freien Wählern im Landtag gehören der Zossener Arzt Christoph Schulze (ehemals SPD), die frühere Schliebener Amtsdirektorin Iris Schülzke und der Bernauer Rechtsanwalt Péter Vida. Um einen Fraktionsstatus zu erlangen, muss eine Partei im Landtag fünf Sitze gewinnen. Die Freien Wähler verweisen in ihrer Argumentation unter anderem auf die PDS, deren Nachfolgepartei die LINKE ist. Die PDS hatte in den 1990er Jahren im Bundestag für ihre damalige Abgeordnetengruppe auf dem Klageweg erweiterte Rechte durchgesetzt.
Auch in jüngster Zeit sind die Freien Wähler als Wegbereiter und Unterstützer von Bürgerinitiativen im Land in Aktion getreten – unter anderem für besseren Lärmschutz am künftigen Hauptstadtflughafen BER, gegen Massentierhaltung sowie gegen die Ausdehnung von Windkraftanlagen bis in die Nähe von Wohnhäusern und in Wälder. Zuletzt hatten sie der Landesregierung eine Volksinitiative für eine Volksbefragung über die geplante Kreisreform in Aussicht gestellt.
Die Verhandlung war am Freitag bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen.