EU-Intervention gegen Ausnahmeregel für Kraftwerke verlangt
Streit um Schwefeldioxid-Emissionen – Umweltschützer legen in Brüssel Beschwerde gegen Deutschland und sächsische Vollzugsbehörden ein
Weil ein Teil der Braunkohle aus Sachsen sehr schwefelhaltig ist, gibt es Ausnahmeregelungen für Emissionen. Naturschützer sehen darin eine Verletzung europäischer Vorgaben. Dresden. Das Europäische Umweltbüro EEB und der Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen haben bei der EU Beschwerde gegen Deutschland eingelegt. Der Bundesregierung und den Vollzugsbehörden in Sachsen wird vorgeworfen, den Energiekonzernen Vattenfall und EnBW für das Braunkohlekraftwerk Lippendorf eine unberechtigte Ausnahme von Grenzwerten für Schwefeldioxid gestattet zu haben.
Die EU-Kommission bestätigte am Mittwoch den Eingang der Be- schwerde. Nach Darstellung der Beschwerdeführer werden Bedingungen der EU-Vorgaben nicht erfüllt. Die Genehmigung der deutschen Behörden erlaube Schwefelemissionen von bis zu 375 Milligramm pro Normkubikmeter, die EU-Vorgaben maximal 200 mg/Nm³. Der sächsische BUND-Chef Felix Ekardt sprach von einem »Gefallen seitens der Behörden«.
Das sächsische Umweltministerium reagierte umgehend: Von einer »unberechtigten Ausnahme« oder einem »Gefallen seitens der Behörden« könne hier nicht ansatzweise die Rede sein. »Einen solchen Vorwurf weise ich entschieden zurück«, sagte Ministeriumssprecher Frank Meyer. Die Einschätzung des EEB und den BUND sei dafür unmaßgeblich. Es gelte EUund nationales Recht: »Die Sonder- regelungen für die besonders schwefelhaltigen heimischen Brennstoffe bestehen sowohl in den EU-Regelungen als auch im nationalen deutschen Recht. Die Vollzugsbehörden in Sachsen haben dies fehlerfrei entsprechend den in Deutschland geltenden Regelungen umgesetzt«, so Meyer.
Für Ekardt hingegen ist es »vollkommen unverständlich, dass sich die deutschen Behörden vor dem Hintergrund des gerade unterzeichneten Klimaabkommens von Paris ein derartiges Vorgehen erlauben und somit den Klimakiller Nummer eins unterstützen«. Im Schnitt lägen die Schwefeldioxid-Emissionen in Lippendorf bei mehr als 280 mg/Nm³. Lippendorf emittiere das Doppelte von dem, was technisch einhaltbar sei. Das EURecht erlaubt Ekardt zufolge eine Ab- weichung nur, falls eine technische Begründung zuvor der Behörde übermittelt werde. Sie müsse belegen, dass der reguläre Emissionswert nicht durchführbar ist. »Die EU-Kommission sollte schleunigst intervenieren, um dem Treiben der deutschen Behörden ein Ende zu setzen.«