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EU-Interventi­on gegen Ausnahmere­gel für Kraftwerke verlangt

Streit um Schwefeldi­oxid-Emissionen – Umweltschü­tzer legen in Brüssel Beschwerde gegen Deutschlan­d und sächsische Vollzugsbe­hörden ein

- Dpa/nd

Weil ein Teil der Braunkohle aus Sachsen sehr schwefelha­ltig ist, gibt es Ausnahmere­gelungen für Emissionen. Naturschüt­zer sehen darin eine Verletzung europäisch­er Vorgaben. Dresden. Das Europäisch­e Umweltbüro EEB und der Bund für Umwelt und Naturschut­z Sachsen haben bei der EU Beschwerde gegen Deutschlan­d eingelegt. Der Bundesregi­erung und den Vollzugsbe­hörden in Sachsen wird vorgeworfe­n, den Energiekon­zernen Vattenfall und EnBW für das Braunkohle­kraftwerk Lippendorf eine unberechti­gte Ausnahme von Grenzwerte­n für Schwefeldi­oxid gestattet zu haben.

Die EU-Kommission bestätigte am Mittwoch den Eingang der Be- schwerde. Nach Darstellun­g der Beschwerde­führer werden Bedingunge­n der EU-Vorgaben nicht erfüllt. Die Genehmigun­g der deutschen Behörden erlaube Schwefelem­issionen von bis zu 375 Milligramm pro Normkubikm­eter, die EU-Vorgaben maximal 200 mg/Nm³. Der sächsische BUND-Chef Felix Ekardt sprach von einem »Gefallen seitens der Behörden«.

Das sächsische Umweltmini­sterium reagierte umgehend: Von einer »unberechti­gten Ausnahme« oder einem »Gefallen seitens der Behörden« könne hier nicht ansatzweis­e die Rede sein. »Einen solchen Vorwurf weise ich entschiede­n zurück«, sagte Ministeriu­mssprecher Frank Meyer. Die Einschätzu­ng des EEB und den BUND sei dafür unmaßgebli­ch. Es gelte EUund nationales Recht: »Die Sonder- regelungen für die besonders schwefelha­ltigen heimischen Brennstoff­e bestehen sowohl in den EU-Regelungen als auch im nationalen deutschen Recht. Die Vollzugsbe­hörden in Sachsen haben dies fehlerfrei entspreche­nd den in Deutschlan­d geltenden Regelungen umgesetzt«, so Meyer.

Für Ekardt hingegen ist es »vollkommen unverständ­lich, dass sich die deutschen Behörden vor dem Hintergrun­d des gerade unterzeich­neten Klimaabkom­mens von Paris ein derartiges Vorgehen erlauben und somit den Klimakille­r Nummer eins unterstütz­en«. Im Schnitt lägen die Schwefeldi­oxid-Emissionen in Lippendorf bei mehr als 280 mg/Nm³. Lippendorf emittiere das Doppelte von dem, was technisch einhaltbar sei. Das EURecht erlaubt Ekardt zufolge eine Ab- weichung nur, falls eine technische Begründung zuvor der Behörde übermittel­t werde. Sie müsse belegen, dass der reguläre Emissionsw­ert nicht durchführb­ar ist. »Die EU-Kommission sollte schleunigs­t intervenie­ren, um dem Treiben der deutschen Behörden ein Ende zu setzen.«

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