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Flughafen Hahn dringt auf Schadeners­atz

- Dpa/nd

Hahn. In der Affäre um mutmaßlich­e Korruption am Hunsrück-Airport Hahn hat die Flughafeng­esellschaf­t bereits Ansprüche auf Schadeners­atz geltend gemacht. »Das musste wegen der Verjährung­sfristen geschehen«, so HahnAufsic­htsratsche­f Salvatore Barbaro (SPD). Sollten Beschuldig­te vom Landgerich­t Koblenz verurteilt werden, könnten sie anschließe­nd zivilrecht­lich zu Schadeners­atz herangezog­en werden. Bei Verträgen zwischen Hahn und einer Firma für die Passagiera­bfertigung soll es zu persönlich­er Bereicheru­ng gekommen sein. Die Staatsanwa­ltschaft Koblenz erhob kürzlich gegen vier Beschuldig­te Anklage, unter ihnen der frühere Hahn-Chef Jörg Schumacher. Alle vier bestreiten die Vorwürfe. Die mutmaßlich illegalen Zuwendunge­n beliefen sich laut Staatsanwa­ltschaft auf 153 850 Euro.

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