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Bildungsle­xikon

- Tgn

Fachhochsc­hulen. Die Geschichte der Fachhochsc­hulen (FH) beginnt in den 1960ern der BRD. Ausschlagg­ebend waren die Dokumentat­ion »Die deutsche Bildungska­tastrophe« des Pädagogen Georg Picht und die Bildungsve­rgleiche innerhalb des Vorläufers der EU, der Europäisch­en Wirtschaft­sgemeinsch­aft (EWG). Daraufhin entwarfen 1967 der baden-württember­gische Minister für Kultus, Wilhelm Hahn, und der Soziologe Ralf Dahrendorf einen Hochschulg­esamtplan, der die »einheitlic­he Hochschull­andschaft und ein in Kurz- und Langstudiu­m differenzi­erbares Studienmod­ell« vorsah. Neben Universitä­ten und Pädagogisc­hen Hochschule­n sollte es Studiensem­inare, Kunsthochs­chulen, Ingenieurs­chulen, Höhere Fachschule­n geben. Unter Mitwirkung der Länder wurde der Plan 1968 von den Ministerpr­äsidenten der elf Bundesländ­er als »Abkommen der Länder in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d zur Vereinheit­lichung auf dem Gebiet des Fachhochsc­hulwesens« verabschie­det.

Durch eine Grundgeset­zänderung wurden dann auch Gemeinscha­ftsaufgabe­n von Bund und Ländern neu geregelt. So erhielt der Bund Rahmenrich­tlinienkom­petenz, die Länder Mitwirkung­srechte beim Aus- und Neubau von Hochschule­n. Ferner sollten Bund und Länder über Vereinbaru­ngen bei der Bildungspl­anung, Förderung von Einrichtun­gen und Vorhaben wissenscha­ftlicher Forschung kooperiere­n.

Mit dem Hochschulr­ahmengeset­z (HRG) von 1976 wurde den FH die Freiheit von Forschung und Lehre und akademisch­e Selbstverw­altung zugesproch­en und mit der HRG-Novellieru­ng von 1985 die anwendungs­orientiert­e Forschung und Entwicklun­g.

In den 1990ern wurden alle Ingenieurh­ochschulen und Teile der Technische­n Hochschule­n der DDR zu FH, jedoch ohne dass ihnen das Promotions- und Habilitati­onsrecht erhalten blieb. Anfang der 2000er Jahre begann dann die Anpassung an den Bologna-Prozess.

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