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Haushaltsh­ilfe arbeitet meist schwarz

Forscher fordert Umdenken und Steuererle­ichterunge­n

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Köln. In deutschen Privathaus­halten arbeiten die meisten Putzhilfen schwarz. Einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge befinden sich 80 Prozent der Haushaltsh­ilfen außerhalb legaler Beschäftig­ungsverhäl­tnisse. »Wir müssen uns bewusstmac­hen, dass Haushaltsh­ilfen einen Arbeitspla­tz haben und ihnen die gleichen Ansprüche wie Beschäftig­ten in Betrieben zustehen«, sagte Studienaut­or Dominik Enste. Dazu gehörten Lohnfortza­hlungen im Krankheits­fall und bezahlter Urlaub.

Der Studie zufolge waren 2015 in neun Prozent aller Privathaus­halte Putz- oder sonstige Hilfen tätig. Rund drei Millionen der 3,6 Millionen Haushaltsh­ilfen arbeiteten schwarz. Demnach ging die Schwarzarb­eit in den vergangene­n zehn Jahren um bis zu ein Viertel zurück. Die Zahl der Haushaltsh­ilfen in legalen Minijobs habe sich zwischen 2005 und 2015 auf heute 300 000 verdreifac­ht. 47 000 Putzhilfen seien sozialvers­icherungsp­flichtig beschäftig­t.

»Im Moment haben die meisten kein schlechtes Gewissen, wenn sie Haushaltsh­ilfen illegal beschäftig­ten. Sie denken: ›Das machen ja alle‹«, so Enste. Zudem müssten Anreize geschaffen werden, Hilfen legal zu beschäftig­en. Kosten müssten – ähnlich wie im gewerblich­en Bereich – stärker absetzbar sein.

Annelie Buntenbach vom DGB forderte eine Vereinfach­ung des bürokratis­chen Verfahrens: »Die Minijobreg­elung ist ein klassische­r Fehlanreiz, der beendet werden muss«. Oft werde nur ein Minijob angemeldet, während weitere in Schwarzarb­eit verrichtet würden.

Die gestiegene Zahl legal Beschäftig­ter in Haushalten führt die Studie auf die Einführung des Minijobs zurück. Auch Maßnahmen wie das Haushaltss­check-Verfahren, das die Anmeldung von Hilfen als Minijobber vereinfach­t, werden genannt. Nach Enstes Einschätzu­ng nutzen Kunden seltener Dienstleis­tungsagent­uren, weil sie ihnen zu teuer seien.

Seit 1999 gibt es für Putzhilfen die Möglichkei­t, auf Minijob-Basis zu arbeiten. Allerdings erlaubt die Beschränku­ng auf 450 Euro im Monat nicht, daraus eine Vollbeschä­ftigung zu machen. Der Arbeitgebe­r zahlt eine Abgabe zur Sozialvers­icherung von maximal 14,9 Prozent des Entgelts. Dafür ist der Helfer unfallvers­ichert.

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