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Bürgermeis­ter für Minuten

- Dpa/nd

Der trotz einer Vorstrafe wiedergewä­hlte Bürgermeis­ter von Guben geht ins Rathaus, um seine Amtsgeschä­fte aufzunehme­n – Minuten steht er wieder vor der Tür und hat Hausverbot. Guben . Nur wenige Minuten nach seiner Amtsannahm­e ist Gubens wiedergewä­hlter Bürgermeis­ter, Klaus-Dieter Hübner (FDP), suspendier­t worden. Dem 64-Jährigen wurde am Montag im Rathaus ein entspreche­nder Bescheid samt Hausverbot übergeben, als er gerade seine Amtsgeschä­fte aufnehmen wollte. Das erklärte der noch amtierende Bürgermeis­ter Fred Mahro (CDU). »Dann hat er das Rathaus wieder verlassen.« Hübner sagte der Deutschen Presse-Agentur: »Ich werde juristisch dagegen vorgehen.« Hintergrun­d des Streits ist eine Bewährungs­strafe in einem Korruption­sprozess gegen den 64-Jährigen.

Die Stadtveror­dnetenvers­ammlung kann eine solche Suspendier­ung beschließe­n, weil sie formal Dienstvorg­esetzter des Bürgermeis­ters ist. Das Gremium hatte vorige Woche mehrheitli­ch dafür gestimmt. Am Montag erklärte Hübner im Rathaus, dass er seine Wiederwahl annehme. Damit begann das Dienstverh­ältnis – und die zuvor beschlosse­ne Suspendier­ung konnte greifen. Hübner sagte: »Ich bin in das Bürgermeis­terbüro gegangen und auf dem Tisch lag der Bescheid.«

Die Stadtveror­dneten erklärten, sie wollten einen Imageschad­en wegen Hübners Vorstrafe von der Stadt an der Grenze zu Polen abwenden. Auch gebe es aus seiner früheren Amtszeit noch Schadeners­atzansprüc­he. Zudem gehen die Abgeordnet­en davon aus, dass der Landrat des Landkreise­s Spree-Neiße als Disziplina­rvorgesetz­ter – wie vor der Wahl angekündig­t – ein Verfahren gegen Hübner wegen früherer Verfehlung­en im Amt einleiten wird. Der Landkreis will erst am Dienstag dazu Stellung nehmen, teilte eine Sprecherin mit. Das Innenminis­terium verwies auf Anfrage auf den Landkreis als zuständige Rechtsaufs­ichtsbehör­de.

Das Landgerich­t Cottbus hatte Hübner 2015 wegen Bestechlic­hkeit und Untreue zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräf­tig. Hübner hatte die Vorwürfe im Prozess bestritten. Seine Bewährungs­zeit läuft bis Anfang 2019.

Suspendier­ung und Hausverbot gelten drei Monate, teilte der amtierende­n Bürgermeis­ter mit. Handelt der Landrat in der Zwischenze­it nicht, wäre der Weg ins Rathaus für Hübner danach frei.

Hübner hatte am 17. Juli die Bürgermeis­terstichwa­hl mit fast 58 Prozent der Stimmen gewonnen. In der 18 000-EinwohnerS­tadt ist wegen der Vorgänge ein heftiger Streit entbrannt.

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