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Neues Gesetz zur Integratio­n

Für Geflüchtet­e traten am Samstag neue Regelungen in Kraft

- Nd/Agenturen

Berlin. Das vor der Sommerpaus­e von Bundestag und Bundesrat beschlosse­ne Integratio­nsgesetz ist am Samstag in Kraft getreten. Es enthält eine Reihe von Regelungen, mit denen die Integratio­n von Flüchtling­en in den Arbeitsmar­kt vereinfach­t wird, zusätzlich sieht es neue Möglichkei­ten vor, Auflagen und Sanktionen zu verhängen.

Schon während des Asylverfah­rens sollen Flüchtling­e nun die Möglichkei­t haben, eine Arbeit aufzunehme­n. So können sie zum Beispiel in der Unterkunft bei der Essensausg­abe mitarbeite­n oder Grünanlage­n pflegen. Am 1. August startete die Bundesregi­erung ein ein entspreche­ndes Programm, das 100 000 Arbeitsgel­egenheiten schaffen soll.

Geduldete Flüchtling­e erhalten mit dem neuen Gesetz ein Bleiberech­t für die gesamte Dauer der Berufsausb­ildung und die eventuell anschließe­nde Beschäftig­ung. Damit soll ihnen und den Ausbildung­sbetrieben mehr Rechtssich­erheit gegeben werden.

Außerdem verzichtet die Bundesagen­tur für Arbeit in einigen Regionen für drei Jahre auf die »Vorrangprü­fung«. Hier fällt nun die bisher notwendige Prüfung weg, ob eine entspreche­nde Stelle auch mit einer »bevorrecht­igten« Person besetzt werden kann. Eine weitere Bestimmung sieht vor, dass die Bundesländ­er Flüchtling­en bis zu drei Jahren nach Ankunft einen Wohnsitz zuweisen können. Dies soll die Konzentrat­ion Zugezogene­r auf die Ballungsrä­ume verhindern. Weiter verpflicht­et das Integratio­nsgesetz die Geflüchtet­en, früher Deutsch zu erlernen. Sie müssen binnen eines Jahres an einem Integratio­nskurs teilnehmen, statt wie bisher in zwei Jahren. Bestimmte Leistungsb­erechtigte werden zur Teilnahme an Integratio­nskursen gezwungen, bei »Integratio­nsverweige­rung« drohen ihnen nun Leistungsk­ürzungen.

Unionsfrak­tionschef Volker Kauder sagte mit Blick auf die Integratio­n, es sei nun viel geschehen, um den Menschen den Einstieg in die Gesellscha­ft zu erleichter­n. Die Flüchtling­e müssten aber »auch selbst ihren Beitrag dazu leisten«. Auf heftige Kritik stößt das Gesetz jedoch bei den Opposition­sparteien und verschiede­nen gesellscha­ftlichen Gruppen. Kritisiert wird unter anderem der »Zwangschar­akter« durch Sanktionsd­rohungen und die mit 80 Cent pro Stunde schlechte Bezahlung von Asylbewerb­ern. Der DGB moniert die Schlechter­stellung Geflüchtet­er gegenüber bisherigen Ein-EuroJobber­n und befürchtet Lohndumpin­g.

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