Zuhause für über 200 Kinder
Erstes ostdeutsches Kinderdorf wird 25
Zwickau. Mehr als 200 Kinder und Jugendliche sind seit der Wende im SOS-Kinderdorf Zwickau aufgewachsen. Nun feiert das erste ostdeutsche Kinderdorf und die einzige derartige Einrichtung in Sachsen 25. Geburtstag. »Die Probleme der Kinder sind dieselben wie zur Gründung 1991. Was aber auffällt: Die Kinder haben häufiger mehrere Probleme gleichzeitig«, so Einrichtungsleiter Heico M. Engelhardt.
Sechs Kinderdorf-Familien mit bis zu sechs Kindern leben im Dorf. Hinzukommen sieben Wohngruppen, die rund um die Uhr von einem festen Team betreut werden. Seit der Gründung habe sich vor allem mit Blick auf die leiblichen Eltern einiges verändert: Sie werden viel stärker eingebunden, um den Kindern gegebenenfalls eine Rückkehr in die eigene Familie zu ermöglichen, erläutert Engelhardt. Durch das Prinzip der Kinderdorfmutter beziehungsweise -vaters entstünden zudem Bindungen über die Betreuungszeit hinaus. »Das ist wie in einer Familie, man hält den Kontakt zur Mutter und zu den Geschwistern und bleibt ein Teil dieser Familie, auch wenn man das Haus verlässt.«
Gemessen an den Zahlen gäbe es heute mehr betroffene Kinder, für die ein neues Zuhause gefunden werden müsste. »Das liegt vor allem an der Gesellschaft: Früher hatten wir eine Kultur des Wegschauens, heute schauen wir mehr hin«, ist der Sozialpädagoge überzeugt, der selbst mitten im SOSKinderdorf lebt.
Dem Zwickauer SOS-Kinderdorf, in dem derzeit 80 Kinder zwischen zwei und 17 Jahren leben, sind noch ein Mehrgenerationenhaus, ein Jugendtreff und ein Kindergarten angeschlossen. Die Zwickauer Einrichtung, deren Einzugsgebiet sich über ganz Westsachsen erstreckt, beschäftigt 120 Mitarbeiter. Für kommendes Jahr ist laut Engelhardt zudem eine Außenstelle in Leipzig geplant.
Vom 20. bis 26. August findet in Zwickau eine Festwoche statt, darunter ein großes Kinderfest, zu dem rund 2500 Gäste erwartet werden. In Ostdeutschland gibt es insgesamt vier SOS-Kinderdörfer, bundesweit sind es 17 Einrichtungen dieser Art.