Gabriel zieht wegen Edeka vor den BGH
Minister will wegen Fusion nicht befangen sein
Berlin. Das Bundeswirtschaftsministerium zieht wie angekündigt wegen der gestoppten Übernahme der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann durch Edeka vor den Bundesgerichtshof (BGH). Am Montag sei eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf eingereicht worden, teilte das Ressort von SPD-Chef Sigmar Gabriel mit. Zugleich sei auch eine sogenannte zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eingereicht worden.
Das OLG Düsseldorf hatte am 12. Juli Gabriels Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka vorläufig gestoppt und dazu unter anderem eine mögliche Befangenheit Gabriels angeführt. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren ließ der Düsseldorfer Kartellsenat keine Rechtsbeschwerde beim BGH zu. Dagegen hatte bereits Edeka eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, nun tat dies auch das Bundeswirtschaftsministerium. Gabriel hatte den Schritt am Wochenende angekündigt.
Am Montag wies der Minister den Verdacht, er könnte in dem Verfahren befangen gewesen sein, erneut zurück. »Für mich ist weder nachvollziehbar, dass zulässige und übliche Gespräche zur sachgemäßen Vorbereitung der von mir ausgesprochenen Auflagen beziehungsweise Nebenbestimmungen für die Ministererlaubnis unter Verdacht gestellt werden noch dass der Erhalt der Arbeitnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen wird«, erklärte Gabriel.
Der Eilbeschluss der Düsseldorfer Richter vom OLG werfe »grundsätzliche Fragen« zum Ministerer laubnisverfahren auf, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Hier sei Aufklärung nötig auch im Hinblick auf künftige Erlaubnisentscheidungen. Der BGH muss nun prüfen, ob die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das OLG in Ordnung geht oder nicht. Wenn nicht, muss es sich inhaltlich mit der Eilentscheidung der Düsseldorfer Kollegen auseinandersetzen.
Die Übernahme durch Edeka war zunächst am Kartellamt gescheitert. Daraufhin beantragten die Unternehmen eine Sondererlaubnis von Gabriel, die der Minister – verbunden mit umfangreichen Auflagen – auch erteilte. Dagegen wiederum zogen die Edeka-Konkurrenten Rewe und Markant vor das OLG und hatten im Eilverfahren zunächst Erfolg. Das Gericht rechnet im Laufe des Jahres mit einer Entscheidung.