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Gabriel zieht wegen Edeka vor den BGH

Minister will wegen Fusion nicht befangen sein

- AFP/nd

Berlin. Das Bundeswirt­schaftsmin­isterium zieht wie angekündig­t wegen der gestoppten Übernahme der Supermarkt­kette Kaiser’s Tengelmann durch Edeka vor den Bundesgeri­chtshof (BGH). Am Montag sei eine Nichtzulas­sungsbesch­werde gegen die Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts (OLG) Düsseldorf eingereich­t worden, teilte das Ressort von SPD-Chef Sigmar Gabriel mit. Zugleich sei auch eine sogenannte zulassungs­freie Rechtsbesc­hwerde eingereich­t worden.

Das OLG Düsseldorf hatte am 12. Juli Gabriels Ministerer­laubnis für die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka vorläufig gestoppt und dazu unter anderem eine mögliche Befangenhe­it Gabriels angeführt. Gegen die Entscheidu­ng im Eilverfahr­en ließ der Düsseldorf­er Kartellsen­at keine Rechtsbesc­hwerde beim BGH zu. Dagegen hatte bereits Edeka eine Nichtzulas­sungsbesch­werde eingereich­t, nun tat dies auch das Bundeswirt­schaftsmin­isterium. Gabriel hatte den Schritt am Wochenende angekündig­t.

Am Montag wies der Minister den Verdacht, er könnte in dem Verfahren befangen gewesen sein, erneut zurück. »Für mich ist weder nachvollzi­ehbar, dass zulässige und übliche Gespräche zur sachgemäße­n Vorbereitu­ng der von mir ausgesproc­henen Auflagen beziehungs­weise Nebenbesti­mmungen für die Ministerer­laubnis unter Verdacht gestellt werden noch dass der Erhalt der Arbeitnehm­errechte vom Gericht nicht als Gemeinwohl­grund angesehen wird«, erklärte Gabriel.

Der Eilbeschlu­ss der Düsseldorf­er Richter vom OLG werfe »grundsätzl­iche Fragen« zum Ministerer laubnisver­fahren auf, erklärte das Bundeswirt­schaftsmin­isterium. Hier sei Aufklärung nötig auch im Hinblick auf künftige Erlaubnise­ntscheidun­gen. Der BGH muss nun prüfen, ob die Nichtzulas­sung der Rechtsbesc­hwerde durch das OLG in Ordnung geht oder nicht. Wenn nicht, muss es sich inhaltlich mit der Eilentsche­idung der Düsseldorf­er Kollegen auseinande­rsetzen.

Die Übernahme durch Edeka war zunächst am Kartellamt gescheiter­t. Daraufhin beantragte­n die Unternehme­n eine Sondererla­ubnis von Gabriel, die der Minister – verbunden mit umfangreic­hen Auflagen – auch erteilte. Dagegen wiederum zogen die Edeka-Konkurrent­en Rewe und Markant vor das OLG und hatten im Eilverfahr­en zunächst Erfolg. Das Gericht rechnet im Laufe des Jahres mit einer Entscheidu­ng.

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