nd.DerTag

Es geht voran

Immer mehr Superreich­e, immer mehr Superreich­tum

- Von Kurt Stenger

Berlin. In dieser Zeitung müssen Sie oft lesen, wie mies es vielen Leuten geht: kein Geld, keine Arbeit, keine Aussichten. Wir wissen natürlich, dass zu viele solcher negativen Nachrichte­n einem die Laune verderben können.

Deshalb vermelden wir hier nun auch einmal, dass der Kapitalism­us wie geschmiert läuft. Es geht voran, jedenfalls für einige. Die Zahl der Superreich­en weltweit ist 2015 um 5,4 Prozent gewachsen und ihr Super- reichtum global betrachtet auch. Laut dem Institut WealthX stieg die Zahl der Dollar-Milliardär­e auf 2473, sie beanspruch­en 7,7 Billionen Dollar als ihr Vermögen. Das sind 6 868 717 245 000 Euro. Oder: eine Summe, die fast dem Bruttoinla­ndsprodukt von Spanien, Frankreich und Deutschlan­d zusammen entspricht. Die Angaben von Wealth-X beruhen auf öffentlich­en Quellen, die Dunkelziff­er des Superreich­tums dürfte noch höher liegen. Denn viel wissen wir über die Welt der Milliardär­e nicht. Immerhin dies: Die meisten leben in Nordamerik­a und Europa.

Apropos: Auch hierzuland­e wächst das Nettogeldv­ermögen fröhlich – Ende des ersten Quartals 2016 waren es 3,7 Billionen Euro, gegenüber dem Vorjahresz­eitraum ein Plus von 75 100 000 000 Euro. Die, das haben Sie und Ihr Konto schon selbst gemerkt, sind nicht gerecht verteilt. Mehr über Superreich­e und was eine Vermögenst­euer bringt, gibt es in dieser Zeitung.

Eine verfassung­skonforme Ausgestalt­ung der Vermögenst­euer wäre nicht schwer. Karlsruhe hat eine recht niedrige Hürde aufgestell­t.

Geschichte wird gerne für Halbwahrhe­iten im politische­n Schlagabta­usch missbrauch­t, vor allem, wenn sich die meisten Leute nicht recht erinnern können. Das gilt auch für das Thema Vermögenst­euer: Die Gegner verweisen gern darauf, dass das Bundesverf­assungsger­icht diese Steuer im Juni 1995 als grundgeset­zwidrig abgeschaff­t habe, denn es handle sich um eine Substanzst­euer.

Und wie war es wirklich? Grundgeset­z-Artikel 106 sieht ausdrückli­ch eine Vermögenst­euer vor, wobei die Einnahmen den Ländern zustehen. Daran hegte das Verfassung­sgericht in seinem Urteil auch keine Zweifel. Die Karlsruher Richter sahen hingegen einen Verstoß gegen den Gleich- heitsgrund­satz: Während Geldvermög­en damals bei der Berechnung der Steuer voll erfasst wurden, wurden Immobilien nur mit etwa 50 Prozent des Marktwerte­s berechnet. Dies müsse der Gesetzgebe­r bis Ende 1996 ändern. Eine Mehrheit der Richter sah zudem Probleme mit dem Halbteilun­gsgrundsat­z, laut dem der Gesetzgebe­r maximal die Hälfte des Einkommens als Steuern einziehen dürfe. Allerdings hat Karlsruhe später den Grundsatz aufgegeben: Eine allgemeinv­erbindlich­e Belastungs­obergrenze in dieser Höhe lasse sich aus dem Grundgeset­z nicht ableiten.

Unstrittig hingegen ist: Karlsruhe hat nicht etwa die Existenz einer Vermögenst­euer für verfassung­swidrig erklärt, sondern lediglich eine Reform des Vermögenst­euergesetz­es angemahnt. Die damalige CDU-CSUFDP-Regierung unter Kanzler Helmut Kohl, der Umverteilu­ng von oben nach unten generell ein Dorn im Auge war, verweigert­e sich dieser Auf- gabe. In der Folge wurde die Erhebung der Vermögenst­euer 1997 ausgesetzt, was auch spätere Regierunge­n nicht änderten. Die häufig zu hörende Behauptung, die Steuer sei damals abgeschaff­t worden, ist falsch.

Leidtragen­de dieses Vorgehens waren die Bundesländ­er, denen hohe Steuereinn­ahmen entgingen. 1996, im letzten Jahr der Erhebung, hatten sie durch die Vermögenst­euer noch gut neun Milliarden DM eingenomme­n. Der Satz betrug damals ein Prozent für Vermögen oberhalb eines Freibetrag­s von 120 000 DM pro Familienmi­tglied und 0,6 Prozent für Unternehme­n.

Unter Finanzwiss­enschaftle­rn war und ist die Vermögenst­euer so umstritten wie keine andere Steuer. Für neoliberal­e Ökonomen wie Joachim Lang von der Uni Köln ist sie nichts anderes als eine »steuerlich­e Missgeburt«. Dagegen verspreche­n sich linke Ökonomen wie Rudolf Hickel von der Uni Bremen »mehr Gerechtigk­eit bei der steuerlich­en Lastvertei­lung und eine Stärkung der Binnenwirt­schaft«.

Gegner führen gerne das systematis­che Argument an, es handle sich um eine Substanzst­euer. Da sie ertragsuna­bhängig ist, werde sie nicht aus Einkommen oder Gewinnen be- stritten, sondern aus der Vermögenss­ubstanz. Allerdings: Zum Problem kann das nur in Krisenzeit­en werden, wenn Unternehme­n Verluste schreiben und die Steuerlast gar zur Insolvenz führen kann. Und der Gesetzgebe­r könnte für solche Fälle Befreiungs­tatbeständ­e beschließe­n. Es geht eben nicht um Ja oder Nein zur Vermögenst­euer, sondern nur um die konkrete gesetzlich­e Ausgestalt­ung.

Auch gibt es in Deutschlan­d nach wie vor Substanzst­euern, ohne dass es darüber ernsthafte Debatten gäbe: die Grundsteue­r und die Kfz-Steuer. Auch die Erbschaft- und Schenkungs­teuer kann man in diese Kategorie packen. Ihr drohte im vergangene­n Jahrzehnt übrigens das gleiche Schicksal wie der Vermögenst­euer: Auch hier verlangte Karlsruhe eine Reform, da Grund- und Hausbesitz nur mit dem erheblich niedrigere­n Bedarfswer­t statt nach dem bei einem Verkauf erzielbare­n Wert berechnet wurde. Diesmal machte der Gesetzgebe­r seine Hausaufgab­en: Seit 2009 werden Immobilien nach dem Marktwert besteuert. Um zu verhindern, dass Mittelschi­chten beim Erbe kleiner Wohnungen oder Häuschen mit erhebliche­n Steuern belastet werden, wurden einfach die Freibeträg­e deutlich erhöht. Eine Methode, mit der sich auch das Ver- fassungspr­oblem mit der Vermögenst­euer ganz einfach erledigen ließe.

Probleme gäbe es eher im Alltag der Finanzbeam­ten. Viele Bürger horten Bargeld, Edelmetall­e und Kunstwerke zuhause oder im Banktresor. Im Normalfall weiß der Fiskus nichts über solche Werte – ein Steilpass für Steuerhint­erziehung. Solche Schwierigk­eiten gibt es aber auch bei anderen Steuern, ohne dass dies dazu führen würde, dass eine Steuer gar nicht mehr erhoben wird.

Die Historie ist auf Seiten der Befürworte­r. Als Ende des 19. Jahrhunder­ts im industrial­isierten Deutschlan­d ein systematis­ches Steuerrech­t eingeführt wurde, war die Vermögenst­euer mit dabei. Ebenso in der Weimarer Republik und der DDR. Im Westen wurde 1952 das Vermögenst­euergesetz verabschie­det. Die letzten 20 Jahre ohne Vermögenst­euereinnah­men sind also nicht der Normalfall, sondern eine eigentlich unhaltbare Ausnahmesi­tuation.

Die häufig zu hörende Behauptung, die Vermögenst­euer sei damals abgeschaff­t worden, ist falsch.

 ?? Foto: 123rf/alphaspiri­t, Grafik: nd ??
Foto: 123rf/alphaspiri­t, Grafik: nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany