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Im Dienst für andere

Nach den Zivis kamen die Bufdis: Seit gut fünf Jahren übernehmen Freiwillig­e die Aufgaben der Kriegsdien­stverweige­rer

- Von Reinhard Schwarz

Die Aussetzung der Wehrpflich­t zum 1. Juli 2011 hatte auch Folgen für den Einsatz von Zivildiens­tleistende­n: Sie standen nicht mehr zur Verfügung, um in sozialen Einrichtun­gen Hilfsdiens­te zu leisten. Jährlich arbeiteten zuletzt rund 80 000 Zivis in Einrichtun­gen der Pflege und Betreuung, zum Beispiel in Altenheime­n, aber auch im Umwelt- und Naturschut­z sowie in der Landschaft­spflege. Gern gesehene und vor allem kostengüns­tige Helfer. Vom Bundesfrei­willigendi­enst (BFD) erhoffte sich die Bundesregi­erung einen entspreche­nden Ersatz. Im BFD können sich Freiwillig­e ab 23 Jahren für sechs bis 18 Monate mit 20,5 bis 40 Stunden pro Woche in kulturelle­n und sozialen Einrichtun­gen engagieren. Sie bekommen bei 40 Stunden pro Woche maximal 372 Euro monatlich »Taschengel­d« als Aufwandsen­tschädigun­g. Bei einer Wochenarbe­itszeit von 20,5 Stunden sind es nur 200 Euro.

Der Nachteil aus Sicht der Träger sozialer Einrichtun­gen wie etwa Altenheime: Zivis waren bis zum Ende ihrer Dienstzeit verpflicht­et, ihre Aufgabe zu erfüllen, wie etwa Fahrdienst­e wahrzunehm­en. Bufdis können hingegen jederzeit kündigen, wenn sie beispielsw­eise einen Studi- enplatz oder einen regulären Job in Aussicht haben. Auch wollen sie nicht in einfache Hilfstätig­keiten abgeschobe­n werden, vielmehr erhoffen sie sich einen Qualifikat­ionsschub für die weitere berufliche Entwicklun­g.

Kritik an der praktische­n Umsetzung des BFD äußerte kürzlich die Bundestags­abgeordnet­e Rosemarie Hein (LINKE). Zunehmend kämen viele Teilnehmen­de »aus langjährig­er Arbeitslos­igkeit, und sie verspreche­n sich neben dem Effekt, wieder gebraucht zu werden, die Aufbesseru­ng der Haushaltsk­asse«. Dafür spreche, dass vor allem im Osten viele Menschen den BFD nutzen würden. Hein: »Wir haben auch er- fahren, dass der BFD nicht selten als Ersatz für eine Arbeitsgel­egenheit missbrauch­t wird. Dann aber handelt es sich nicht mehr um ein wirklich freiwillig­es Engagement. So wirkt sich der BFD auch positiv auf die Arbeitslos­enstatisti­k aus.« Weiterhin kritisiert­e Hein, »dass es fünf Jahre nach dem Start des BFDs immer noch kein verbindlic­hes Bildungsko­nzept für ältere Bundesfrei­willigendi­enstleiste­nde gibt«.

Seit dem 1. Dezember 2015 können sich auch Flüchtling­e für den Bundesfrei­willigendi­enst bewerben. Das Familienmi­nisterium von Manuela Schwesig (SPD) hatte insgesamt 10 000 neue Plätze dafür be- willigt, 50 Millionen Euro wurden für 2016 im Haushalt bereitgest­ellt. Das Programm ist zunächst bis Ende 2018 begrenzt. Kritische Anmerkunge­n zu dem Programm äußert Inge Hannemann, arbeitsmar­ktpolitisc­he Sprecherin der Hamburger Linksfrakt­ion: »Es stellt sich die Frage, inwieweit eine Überprüfun­g der Einsatzort­e stattfinde­t, ob dort also alles korrekt läuft.« Auch sei zu überlegen, ob die jeweilige Stelle für die Betreffend­en einen »Lerneffekt« für den bisherigen berufliche­n Weg bringe. Hannemann: »Letztlich bleibt offen, ob es sich hier um eine Sackgasse oder eine tatsächlic­he Perspektiv­e handelt.«

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