nd.DerTag

Geteiltes Feiertagsl­and Bayern

Nur für katholisch geprägte Kommunen ist arbeitsfre­i

- Dpa/nd

München. Ob Menschen in Bayern an kommenden Montag ausschlafe­n können, hängt von der religiösen Prägung ihres Wohnortes ab. Denn der Feiertag Mariä Himmelfahr­t macht den Freistaat alljährlic­h am 15. August zum geteilten Feiertagsl­and. In Städten und Gemeinden mit überwiegen­d katholisch­er Bevölkerun­g ist Mariä Himmelfahr­t ein gesetzlich­er Feiertag – die Bewohner haben frei. In Kommunen mit überwiegen­d evangelisc­her Bevölkerun­g ist dagegen der Montag ein ganz normaler Werktag.

Die Festlegung beruhte auf den Ergebnisse­n der Volkszählu­ng im Jahr 2011, wie das Bayerische Landesamt für Statistik noch einmal in einer Mitteilung erläutert. Insgesamt ist in 1704 von 2056 bayerische­n Gemeinden Mariä Himmelfahr­t ein gesetzlich­er Feiertag - auch in den Großstädte­n München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt.

Ein arbeitsfre­ier Tag ist Mariä Himmelfahr­t auch für alle Bewohner Oberbayern­s und Niederbaye­rns. Feiertagst­immung herrscht auch in 96 Prozent der oberpfälzi­schen Gemeinden und 87 Prozent der unterfränk­ischen Städte und Gemeinden, während in weiten Teilen Mittel- und Oberfranke­ns normaler Arbeitstag ist.

Die Katholiken begehen den Feiertag, der offiziell »Mariä Aufnahme in den Himmel« heißt, mit Gottesdien­sten und Kräuterseg­nungen: Es werden dabei zu Sträußen gebundene Kräuter gesegnet. Zudem gibt es vielerorts festliche Prozession­en.

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