EU verdonnert Apple zu Milliardenzahlung
Brüsseler Kommission erklärt Steuervergünstigungen in Irland für unzulässig / Konzern will sich wehren
Die EU-Kommission sieht die Steuervorteile, die Irland dem Apple-Konzern gab, als unzulässig an. Das EU-Mitglied muss für die Jahre 2003 bis 2014 Milliarden an Steuern nachfordern. Apple haben seine Steuerdeals nicht viel genutzt. Die EU-Kommission entschied am Dienstag, dass der iPhone-Hersteller seine in Irland erhaltenen Steuervergünstigungen nachzahlen muss. Und dies kommt den Konzern teuer zu stehen: Brüssel veranschlagt die vom irischen Fiskus einzutreibende Forderung auf bis zu 13 Milliarden Euro.
»Die Mitgliedstaaten dürfen einzelnen Unternehmen keine steuerlichen Vergünstigungen gewähren. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig«, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Seit Juni 2013 untersucht die Brüssler Be- hörde deswegen diverse Steuerdeals zwischen EU-Mitgliedstaaten und internationalen Konzernen. So hat etwa Belgien mindestens 35 Firmen individuelle Steuervorteile gewährt.
Im Juni 2014 leitete die Kommission eine Prüfung der Deals zwischen Apple und Irland ein. Die Entscheidung Brüssels richtet sich gegen Erleichterungen, die Apple Sales International und Apple Operations Europe, zwei irischen Tochterunternehmen des US-Konzerns, in den Jahren 2003 bis 2014 gewährt wurden. Der Konzern will sich gegen die Entscheidung der Kommission wehren. »Wir gehen in Berufung und sind zuversichtlich, dass die Entscheidung gekippt wird«, kündigte Apple an. Irland kündigte Gleiches an.
Apple Sales International und Apple Operations Europe erhielten vom irischen Fiskus durch zwei Steuervorbescheide aus den Jahren 1991 und 2007 die Erlaubnis, nahezu alle im Verkaufsbereich erwirtschaften Gewinne intern einem »Verwaltungssitz« zuzuweisen. Dieser bestand nach Angaben der Kommission nur auf dem Papier und verfügte weder über eigene Räume oder Mitarbeiter, noch war er in irgendeinem Land niedergelassen, in dem er auf diese Gewinne Steuern zahlte. Diese Vergünstigungen ermöglichten es dem Konzern, 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsteuersatz von nur ein Prozent zu zahlen. 2014 betrug der effektive Steuersatz sogar nur 0,005 Prozent. Das bedeutet, dass der Konzern pro eine Million Euro Gewinn lediglich 50 Euro Steuern zahlte.
Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold lobte die Kommission für ihre Entscheidung: »Sie hat auch dem amerikanischen Finanzminister standgehalten, der US-Firmen durch Steuernachzahlungen in der EU benachteiligt sieht.« Weniger positiv sah es der LINKE-EU-Parlamentarier Fabio De Masi: »Es gibt keine Strafen. Und das Geld geht an die Regierung, die den Deal ermöglicht hat.« So blieben faule Steuerdeals weitgehend risikofrei.
Andere Staaten haben nun die Möglichkeit, mit Verweis auf die Entscheidung Steuernachzahlungen von Apple zu fordern. Dies würde die Schuld des Konzerns gegenüber Irland senken. Auch könnten Nachzahlungen in den USA diesen Betrag drücken.