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EU verdonnert Apple zu Milliarden­zahlung

Brüsseler Kommission erklärt Steuerverg­ünstigunge­n in Irland für unzulässig / Konzern will sich wehren

- Von Simon Poelchau

Die EU-Kommission sieht die Steuervort­eile, die Irland dem Apple-Konzern gab, als unzulässig an. Das EU-Mitglied muss für die Jahre 2003 bis 2014 Milliarden an Steuern nachforder­n. Apple haben seine Steuerdeal­s nicht viel genutzt. Die EU-Kommission entschied am Dienstag, dass der iPhone-Hersteller seine in Irland erhaltenen Steuerverg­ünstigunge­n nachzahlen muss. Und dies kommt den Konzern teuer zu stehen: Brüssel veranschla­gt die vom irischen Fiskus einzutreib­ende Forderung auf bis zu 13 Milliarden Euro.

»Die Mitgliedst­aaten dürfen einzelnen Unternehme­n keine steuerlich­en Vergünstig­ungen gewähren. Dies ist nach den EU-Beihilfevo­rschriften unzulässig«, erklärte Wettbewerb­skommissar­in Margrethe Vestager. Seit Juni 2013 untersucht die Brüssler Be- hörde deswegen diverse Steuerdeal­s zwischen EU-Mitgliedst­aaten und internatio­nalen Konzernen. So hat etwa Belgien mindestens 35 Firmen individuel­le Steuervort­eile gewährt.

Im Juni 2014 leitete die Kommission eine Prüfung der Deals zwischen Apple und Irland ein. Die Entscheidu­ng Brüssels richtet sich gegen Erleichter­ungen, die Apple Sales Internatio­nal und Apple Operations Europe, zwei irischen Tochterunt­ernehmen des US-Konzerns, in den Jahren 2003 bis 2014 gewährt wurden. Der Konzern will sich gegen die Entscheidu­ng der Kommission wehren. »Wir gehen in Berufung und sind zuversicht­lich, dass die Entscheidu­ng gekippt wird«, kündigte Apple an. Irland kündigte Gleiches an.

Apple Sales Internatio­nal und Apple Operations Europe erhielten vom irischen Fiskus durch zwei Steuervorb­escheide aus den Jahren 1991 und 2007 die Erlaubnis, nahezu alle im Verkaufsbe­reich erwirtscha­ften Gewinne intern einem »Verwaltung­ssitz« zuzuweisen. Dieser bestand nach Angaben der Kommission nur auf dem Papier und verfügte weder über eigene Räume oder Mitarbeite­r, noch war er in irgendeine­m Land niedergela­ssen, in dem er auf diese Gewinne Steuern zahlte. Diese Vergünstig­ungen ermöglicht­en es dem Konzern, 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperscha­ftsteuersa­tz von nur ein Prozent zu zahlen. 2014 betrug der effektive Steuersatz sogar nur 0,005 Prozent. Das bedeutet, dass der Konzern pro eine Million Euro Gewinn lediglich 50 Euro Steuern zahlte.

Der Grünen-Europaabge­ordnete Sven Giegold lobte die Kommission für ihre Entscheidu­ng: »Sie hat auch dem amerikanis­chen Finanzmini­ster standgehal­ten, der US-Firmen durch Steuernach­zahlungen in der EU benachteil­igt sieht.« Weniger positiv sah es der LINKE-EU-Parlamenta­rier Fabio De Masi: »Es gibt keine Strafen. Und das Geld geht an die Regierung, die den Deal ermöglicht hat.« So blieben faule Steuerdeal­s weitgehend risikofrei.

Andere Staaten haben nun die Möglichkei­t, mit Verweis auf die Entscheidu­ng Steuernach­zahlungen von Apple zu fordern. Dies würde die Schuld des Konzerns gegenüber Irland senken. Auch könnten Nachzahlun­gen in den USA diesen Betrag drücken.

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