Einfach kleingerechnet
Die Hartz-IV-Sätze sollen minimal steigen, doch ausgerechnet die Jüngsten gehen leer aus
Das Bundesarbeitsministerium will die Hartz-IV-Regelsätze zum nächsten Jahr leicht erhöhen. Sozialverbände kritisieren die intransparente Berechnung und fordern mehr Geld für die Bedürftigen. Die »Bild« und ihre Schlagzeilen – da ist stets Vorsicht angebracht. So auch am Dienstag, als das Blatt in gewohnt großen Lettern meldete: »Hartz IV – Für Kinder gibt es bis zu 311 Euro im Monat.« Das ist bestenfalls die halbe Wahrheit, wenn nicht irreführend. Die Hartz-IV-Regelsätze sollen zum 1. Januar 2017 angehoben werden. »Bild« beruft sich dabei auf einen Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium. Ein Sprecher des Ministerium betätigte gegenüber »neues deutschland« die Existenz des Papiers, schränkte aber ein: »Bundesministerin Andrea Nahles hat den Entwurf für das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bleibt abzuwarten, daher bitten wir um Verständnis, dass wir nicht weiter im Detail dazu Stellung nehmen können.«
Wenn der Entwurf wie geplant durchgeht, dann soll der monatliche Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose von derzeit 404 Euro auf 409 Euro im Monat steigen, für Paare von 364 auf 368 Euro pro Partner. Bei Kindern und jungen Erwachsenen sieht die Sache schon ganz anders aus. Hier gibt es vier verschiedene, nach Alter abgestufte Sätze. Von den 311 Euro, die die »Bild« kolportierte, können Eltern von Kleinkindern auch im kommenden Jahr nur träumen. Der monatliche Satz für Kinder bis zu sechs Jahren soll unverändert bei 237 Euro im Monat bleiben. Laut »Bild« deckt »die Stütze bisher den Bedarf ab«. Dafür klettern die Sätze für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren. Sie sollen im nächsten Jahr 21 Euro mehr pro Monat erhalten, also 291 statt 270 Euro. Grund hierfür: Der Bedarf für Lebensmittel und Getränke liege höher als bislang berechnet.
Kinder zwischen 13 und 18 Jahren kriegen demnach vom nächsten Jahr an 311 statt bisher 306 Euro. Ein Mi- ni-Plus von fünf Euro. Die Sätze für unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, steigen dem Bericht zufolge von 324 auf 327 Euro. Hintergrund für die Anhebung, so »Bild«, seien »der Preisanstieg und eine Neuberechnung des Bedarfs auf Basis neuer Statistikdaten«. Das ist ebenfalls nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich kommen die Erhöhungen deutlich verspä- tet. Denn eigentlich sollen die Regelsätze auf Grundlage der Einkommensund Verbrauchsstatistik (EVS) ermittelt werden. Die EVS ist liefert statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, das Einkommen »sowie die Konsumausgaben privater Haushalte«, wie das mit der Auswertung beauftragte Statistische Bundesamt (Destatis) erklärt.
Allerdings werden die Daten für die EVS nur alle fünf Jahre erhoben. Zudem benötigt Destatis viel Zeit, um das Zahlenwerk aufzubereiten. So veröffentlichte das Amt die Ergebnisse der letzten EVS aus dem Jahre 2013 erst im September 2015. Und obwohl das XII. Sozialgesetzbuch zwingend vorgab, die Regelsätze für 2016 aus den EVS-Daten des Jahres 2013 zu be-