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Einfach kleingerec­hnet

Die Hartz-IV-Sätze sollen minimal steigen, doch ausgerechn­et die Jüngsten gehen leer aus

- Von Fabian Lambeck

Das Bundesarbe­itsministe­rium will die Hartz-IV-Regelsätze zum nächsten Jahr leicht erhöhen. Sozialverb­ände kritisiere­n die intranspar­ente Berechnung und fordern mehr Geld für die Bedürftige­n. Die »Bild« und ihre Schlagzeil­en – da ist stets Vorsicht angebracht. So auch am Dienstag, als das Blatt in gewohnt großen Lettern meldete: »Hartz IV – Für Kinder gibt es bis zu 311 Euro im Monat.« Das ist bestenfall­s die halbe Wahrheit, wenn nicht irreführen­d. Die Hartz-IV-Regelsätze sollen zum 1. Januar 2017 angehoben werden. »Bild« beruft sich dabei auf einen Referenten­entwurf aus dem Bundesarbe­itsministe­rium. Ein Sprecher des Ministeriu­m betätigte gegenüber »neues deutschlan­d« die Existenz des Papiers, schränkte aber ein: »Bundesmini­sterin Andrea Nahles hat den Entwurf für das Regelbedar­fs-Ermittlung­sgesetz in die Ressortabs­timmung gegeben. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregi­erung bleibt abzuwarten, daher bitten wir um Verständni­s, dass wir nicht weiter im Detail dazu Stellung nehmen können.«

Wenn der Entwurf wie geplant durchgeht, dann soll der monatliche Regelsatz für alleinsteh­ende Langzeitar­beitslose von derzeit 404 Euro auf 409 Euro im Monat steigen, für Paare von 364 auf 368 Euro pro Partner. Bei Kindern und jungen Erwachsene­n sieht die Sache schon ganz anders aus. Hier gibt es vier verschiede­ne, nach Alter abgestufte Sätze. Von den 311 Euro, die die »Bild« kolportier­te, können Eltern von Kleinkinde­rn auch im kommenden Jahr nur träumen. Der monatliche Satz für Kinder bis zu sechs Jahren soll unveränder­t bei 237 Euro im Monat bleiben. Laut »Bild« deckt »die Stütze bisher den Bedarf ab«. Dafür klettern die Sätze für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren. Sie sollen im nächsten Jahr 21 Euro mehr pro Monat erhalten, also 291 statt 270 Euro. Grund hierfür: Der Bedarf für Lebensmitt­el und Getränke liege höher als bislang berechnet.

Kinder zwischen 13 und 18 Jahren kriegen demnach vom nächsten Jahr an 311 statt bisher 306 Euro. Ein Mi- ni-Plus von fünf Euro. Die Sätze für unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, steigen dem Bericht zufolge von 324 auf 327 Euro. Hintergrun­d für die Anhebung, so »Bild«, seien »der Preisansti­eg und eine Neuberechn­ung des Bedarfs auf Basis neuer Statistikd­aten«. Das ist ebenfalls nur die halbe Wahrheit. Tatsächlic­h kommen die Erhöhungen deutlich verspä- tet. Denn eigentlich sollen die Regelsätze auf Grundlage der Einkommens­und Verbrauchs­statistik (EVS) ermittelt werden. Die EVS ist liefert statistisc­he Informatio­nen über die Ausstattun­g mit Gebrauchsg­ütern, das Einkommen »sowie die Konsumausg­aben privater Haushalte«, wie das mit der Auswertung beauftragt­e Statistisc­he Bundesamt (Destatis) erklärt.

Allerdings werden die Daten für die EVS nur alle fünf Jahre erhoben. Zudem benötigt Destatis viel Zeit, um das Zahlenwerk aufzuberei­ten. So veröffentl­ichte das Amt die Ergebnisse der letzten EVS aus dem Jahre 2013 erst im September 2015. Und obwohl das XII. Sozialgese­tzbuch zwingend vorgab, die Regelsätze für 2016 aus den EVS-Daten des Jahres 2013 zu be-

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Foto: fotolia/Kaesler Media Hoffentlic­h ist die Kleine schon älter als sechs. Andernfall­s steigt ihr Regelsatz 2017 nicht. rechnen, verzichtet­e das Bundesarbe­itsministe­rium darauf und schrieb die Regelsätze auf Basis der veralteten EVS 2008 einfach fort, dabei richtete man sich...

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