Sachsens Regierung will Abschiebegefängnis
Gesetzentwurf zum Ausreisegewahrsam auf dem Weg
Dresden. Die schwarz-rote Landesregierung Sachsens hat am Dienstag das Gesetz zum Ausreisegewahrsam auf den Weg gebracht. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht vor, ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber auf richterliche Anordnung für die Abschiebung bis zu vier Tage lang festhalten zu können.
»Sachsen braucht dringend einen solchen Ausreisegewahrsam, um die Ausreisepflicht konsequent durchzusetzen«, sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU). Während es immer mehr freiwillige Ausreisen in die Westbalkanländer gebe, steige die Zahl der abgelehnten Asylbewerber aus Nordafrika, die sich der Abschiebung entziehen wollten. So würden nur 20 Prozent der zur Abschiebung vorgesehenen Tunesier angetroffen.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Ulbig geht davon aus, dass er bis Jahresende vom Parlament verabschiedet wird. Dann soll der zentrale Ausreisegewahrsam in Dresden zumindest teilweise in Betrieb gehen. Nach kompletter Fertigstellung soll die Einrichtung in der Hamburger Straße 30 Plätze bieten.
Ulbig sprach von einer Übergangslösung. Langfristig setzt er auf den Bau eines Abschiebegefängnisses, in dem Ausreisepflichtige, die sich der Abschiebung entziehen wollen, bis sechs Monate inhaftiert werden können. Über den Standort ist noch nicht entschieden.