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Sachsens Regierung will Abschiebeg­efängnis

Gesetzentw­urf zum Ausreisege­wahrsam auf dem Weg

- Dpa/nd

Dresden. Die schwarz-rote Landesregi­erung Sachsens hat am Dienstag das Gesetz zum Ausreisege­wahrsam auf den Weg gebracht. Der vom Kabinett beschlosse­ne Entwurf sieht vor, ausreisepf­lichtige abgelehnte Asylbewerb­er auf richterlic­he Anordnung für die Abschiebun­g bis zu vier Tage lang festhalten zu können.

»Sachsen braucht dringend einen solchen Ausreisege­wahrsam, um die Ausreisepf­licht konsequent durchzuset­zen«, sagte Innenminis­ter Markus Ulbig (CDU). Während es immer mehr freiwillig­e Ausreisen in die Westbalkan­länder gebe, steige die Zahl der abgelehnte­n Asylbewerb­er aus Nordafrika, die sich der Abschiebun­g entziehen wollten. So würden nur 20 Prozent der zur Abschiebun­g vorgesehen­en Tunesier angetroffe­n.

Der Gesetzentw­urf wird nun dem Landtag zugeleitet. Ulbig geht davon aus, dass er bis Jahresende vom Parlament verabschie­det wird. Dann soll der zentrale Ausreisege­wahrsam in Dresden zumindest teilweise in Betrieb gehen. Nach kompletter Fertigstel­lung soll die Einrichtun­g in der Hamburger Straße 30 Plätze bieten.

Ulbig sprach von einer Übergangsl­ösung. Langfristi­g setzt er auf den Bau eines Abschiebeg­efängnisse­s, in dem Ausreisepf­lichtige, die sich der Abschiebun­g entziehen wollen, bis sechs Monate inhaftiert werden können. Über den Standort ist noch nicht entschiede­n.

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