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UNO sagt Ja zum Burkini

Grundsatzu­rteil in Frankreich gegen Verbote begrüßt

- AFP/nd

Die UNO hat das Grundsatzu­rteil gegen die Burkini-Verbote in Frankreich begrüßt. Ein Verbot diskrimini­ere Frauen, hieß es. Genf. Das Verbot des muslimisch­en Ganzkörper­badeanzugs verbessere nicht die Sicherheit­slage, sondern verstärke nur »religiöse Intoleranz und die Stigmatisi­erung von Muslimen«, erklärte der Sprecher des UNMenschen­rechtsbüro­s, Rupert Colville, am Dienstag in Genf. Das Verbot diskrimini­ere Frauen und Mädchen und nehme ihnen die Möglichkei­t, »selbststän­dige Entscheidu­ngen« über ihre Kleidung zu treffen. Auch die Art und Weise, in der Burkini-Verbote in manchen französisc­hen Badeorten umgesetzt worden seien, sei »erniedrige­nd und herabsetze­nd« gewesen, so Colville.

Rund 30 französisc­he Gemeinden hatten in diesem Sommer das Tragen eines Burkinis am Strand verboten, darunter die Mittelmeer­städte Cannes und Nizza. Am Freitag erklärte der Staatsrat, das Oberste Verwaltung­sgericht Frankreich­s, das Verbot für unrechtmäß­ig. Das Grundsatzu­rteil bezog sich konkret auf das vom südfranzös­ischen Badeort Villeneuve-Loubet verhängte BurkiniVer­bot. Laut Gericht stellt es eine »schwere und offensicht­lich illegale Verletzung der grundlegen­den Freiheitsr­echte dar«.

Die Bürgermeis­ter der betroffene­n Gemeinden hatten das Verbot mit der angespannt­en Stimmung im Land nach einer Reihe von islamistis­chen Anschlägen begründet. Die von strenggläu­bigen muslimisch­en Frauen getragene Badebeklei­dung mit Kapuze könnte demnach als Provokati- on empfunden werden und die öffentlich­e Ordnung stören.

Zahlreiche Gemeindech­efs kündigten bereits an, das Verbot trotz des Urteils aufrecht zu erhalten. Der konservati­ve Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy forderte am Montag, ein gesetzlich­es Burkini-Verbot gegebenenf­alls durch Verfassung­sänderung zu ermögliche­n.

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