nd.DerTag

Scharfe Kritik am Einsatz von Stillen SMS

- Von Martin Kröger

Berlins Datenschut­zbeauftrag­te, Maja Smoltczyk, hat den Einsatz von sogenannte­n Stillen SMS durch die Ermittlung­sbehörden scharf kritisiert. Bei der stichprobe­nartigen Überprüfun­g von staatsanwa­ltschaftli­chen Ermittlung­sakten stellte die Datenschut­zbeauftrag­te gravierend­e Mängel fest. So sei in 80 Prozent der geprüften Fälle der Einsatz von Stillen SMS aus den Akten selbst nicht erkennbar gewesen. In jedem dritten geprüften Fall war darüber hinaus die Erforderli­chkeit des Einsatzes von Stillen SMS nicht ersichtlic­h. Besonders gravierend: Die Staatsanwa­ltschaft beantragte regelmäßig gerichtlic­he Beschlüsse für die Durchführu­ng von Telekommun­ikationsüb­erwachung oder die Abfragen von Verkehrsda­ten, die anschließe­nd zum Einsatz von Stillen SMS verwendet wurden. Zudem wurden in der überwiegen­den Zahl der Fälle nicht, wie es gesetzlich vorgeschri­eben ist, die Betroffene­n über die Maßnahme benachrich­tigt.

Bei Stillen SMS werden Ortungsimp­ulse an Telefone gesendet, ohne dass die Betroffene­n hiervon Kenntnis erhalten. »Der Einsatz von Stillen SMS in strafrecht­lichen Ermittlung­sverfahren ist ein tiefer Eingriff in das Grundrecht auf informatio­nelle Selbstbest­immung, weil er ohne Kenntnis der Betroffene­n erfolgt und die Erstellung präziser Bewegungsp­rofile ermöglicht«, erklärte Smoltczyk. Die Datenschut­zbeauftrag­te empfiehlt den Strafverfo­lgungsbehö­rden, künftig eine Dokumentat­ion des Einsatzes von Stillen SMS anzufertig­en sowie die Löschfrist­en einzuhalte­n. Außerdem, so Smoltczyk, wäre es begrüßensw­ert, wenn eine bundesgese­tzliche Rechtsgrun­dlage geschaffen würde. In der aktuellen Wissenscha­ftsdebatte überwiegt die Meinung, dass der Einsatz von Stillen SMS unzulässig ist, weil es diese einheitlic­he Rechtsnorm nicht gibt.

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