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Zwangslize­nz für boomenden HIV-Wirkstoff?

Bundespate­ntgericht berät über Merck-Klage

- Dpa/nd

München. Das Bundespate­ntgericht in München verhandelt seit Dienstag über eine Zwangslize­nz für den gegen HIV eingesetzt­en Wirkstoff Raltegravi­r. Unternehme­n der US-Pharmagrup­pe Merck verlangen von dem japanische­n Patentinha­ber Shionogi eine Lizenz gegen angemessen­e Gebühr. Andernfall­s könnten bewährte Medikament­e nicht am Markt bleiben. (Az: 3 LiQ 1/16)

Raltegravi­r gehört zu den sogenannte­n Ingetrasei­nhibitoren, einer vergleichs­weise neuen Wirkstoffg­ruppe. Die Medikament­e verhindern den Einbau der DNA des Virus in die menschlich­en Zellen. Insbesonde­re Neuinfizie­rte werden meist damit behandelt. Shionogi hat ein EU-Patent auf Raltegravi­r. Vor dem Landgerich­t Düsseldorf klagt das Unternehme­n gegen die Wettbewerb­er der Merck-Gruppe auf Unterlassu­ng, die daraufhin beim Patentgeri­cht eine Zwangslize­nz beantragte­n. Zwangslize­nzen sind möglich, wenn sich ein anderes Unternehme­n ernsthaft und erfolglos um eine reguläre Lizenz bemühte und »das öffentlich­e Interesse die Erteilung einer Zwangslize­nz gebietet«.

Nach Einschätzu­ng der deutschen Aids-Hilfe sind bei der HIVTherapi­e die Ingetrasei­nhibitoren »die am meisten boomende Medikament­enklasse«. Das Bundespate­ntgericht will seine Entscheidu­ng am Mittwoch oder Donnerstag verkünden.

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