Zwangslizenz für boomenden HIV-Wirkstoff?
Bundespatentgericht berät über Merck-Klage
München. Das Bundespatentgericht in München verhandelt seit Dienstag über eine Zwangslizenz für den gegen HIV eingesetzten Wirkstoff Raltegravir. Unternehmen der US-Pharmagruppe Merck verlangen von dem japanischen Patentinhaber Shionogi eine Lizenz gegen angemessene Gebühr. Andernfalls könnten bewährte Medikamente nicht am Markt bleiben. (Az: 3 LiQ 1/16)
Raltegravir gehört zu den sogenannten Ingetraseinhibitoren, einer vergleichsweise neuen Wirkstoffgruppe. Die Medikamente verhindern den Einbau der DNA des Virus in die menschlichen Zellen. Insbesondere Neuinfizierte werden meist damit behandelt. Shionogi hat ein EU-Patent auf Raltegravir. Vor dem Landgericht Düsseldorf klagt das Unternehmen gegen die Wettbewerber der Merck-Gruppe auf Unterlassung, die daraufhin beim Patentgericht eine Zwangslizenz beantragten. Zwangslizenzen sind möglich, wenn sich ein anderes Unternehmen ernsthaft und erfolglos um eine reguläre Lizenz bemühte und »das öffentliche Interesse die Erteilung einer Zwangslizenz gebietet«.
Nach Einschätzung der deutschen Aids-Hilfe sind bei der HIVTherapie die Ingetraseinhibitoren »die am meisten boomende Medikamentenklasse«. Das Bundespatentgericht will seine Entscheidung am Mittwoch oder Donnerstag verkünden.