Lebensversicherer gescheitert
Ein Lebensversicherer verliert vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage gegen das »ewige Widerrufsrecht«.
Die AachenMünchener Lebensversicherung scheiterte mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen ein »ewiges Widerrufsrecht«. Das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2230/15, Az 1 BvR 2231/15) nahm die Beschwerden nicht zur Entscheidung an.
Der Versicherer hatte sich gegen Urteile des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 448/14 und Az. IV 384/14) gewehrt, die Kunden bei fehlerhaften Belehrungen ein »ewiges« Recht zum Widerruf bei Lebensversicherungen eingeräumt hatten. Das gab ihnen die Möglichkeit, auch Jahre später noch günstig aus ihrem Vertrag herauszukommen. Problematisch daran war, dass es zu die- sem Zeitpunkt ein Gesetz gab, dass die Frist für einen Widerruf auf ein Jahr beschränkte – auch für den Fall einer fehlerhaften Belehrung.
Dem BGH zufolge durfte dieses Gesetz jedoch nicht auf Lebensversicherungen angewendet werden. Dazu zwinge das Europarecht. Gegen diese Auslegung hatte das Verfassungsgericht nichts einzuwenden. Der BGH habe davon ausgehen dürfen, dass der Gesetzgeber die europarechtlichen Vorgaben für Lebensversicherungen ordnungsgemäß in deutsches Recht umsetzen wollte.
Die Jahresfrist für Widersprüche wäre mit diesem Ziel nicht vereinbar gewesen. Daher entspreche es dem Willen des Gesetzgebers, die Frist auf andere Versicherungen als Lebensversicherungen zu beschränken, wie es der BGH getan habe. dpa/nd