nd.DerTag

Doppelbezi­eher

- Von Velten Schäfer

Was, denken Sie, ist »Übergangsg­eld« und was ein »Ruhegehalt«? Doch wohl eine Zahlung, die kulanterwe­ise nach dem Ende eines Arbeitsver­hältnisses ergeht, bis man einen neuen Job hat – oder sobald man Rentner wird. Und genau wie der Alltagsver­stand sieht es das Thüringer Ministerge­setz: Amtsträger müssen solche Bezüge aus früheren Ämtern mit ihrem Gehalt verrechnen.

Das ist unstrittig im Fall des SPD-Politikers Matthias Machnig, derzeit Staatssekr­etär im Berliner Wirtschaft­sministeri­um und bis 2013 Wirtschaft­sminister in Erfurt. Was aber ist, wenn die besoldende Stelle den Fehler macht, die Verrechnun­g zu unterlasse­n? Ist dann nicht von einem Minister als Repräsenta­nten des Landeswohl­s zu verlangen, dass er darauf aufmerksam macht?

So sieht es nicht nur der Stammtisch, der ja auch mal recht haben kann, sondern auch das Verwaltung­sgericht Weimar. Dieses verurteilt­e Machnig zur Rückzahlun­g von 150 000 Euro: Diese Summe habe er zuviel erhalten, weil zwischen 2009 und 2013 sein Thüringer Ministerge­halt nicht mit Zahlungen verrechnet worden war, die er zwischen 2005 und 2009 als Umweltstaa­tssekretär in Berlin erworben hatte.

Ein klarer Fall? Machnig will das nicht hinnehmen und strebt eine Revision an. Sein Argument: Ist doch nicht mein Problem, wenn die beim Amt so doof sind – das Urteil sei ein »Freifahrsc­hein für Behördenve­rsagen«.

150 000 Euro sind viel Geld, auch für einen wie Machnig, der seit gut 20 Jahren in der Gehaltskla­sse von Staatssekr­etären, SPDBundesg­eschäftsfü­hrern, Wahlkampfc­hefs oder Landesmini­sterposten lebt. Dennoch ist das Beharren des 1960 bei Soest geborenen Arbeiterso­hns, der es zu einem Magister in Soziologie brachte und über den »Stamokapfl­ügel« der Jusos in die Parteihier­archie fand, auch ein bisschen peinlich. Und ein Ausdruck der Entfremdun­g seiner Partei von den »kleinen Leuten«, von denen sie einst lebte: Denn wer etwa vom Jobcenter oder der Rentenvers­icherung irrtümlich zu viel bekommt, muss dies ganz selbstvers­tändlich zurückzahl­en.

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Foto: dpa/Wolfgang Kumm Exminister Matthias Machnig (SPD) soll 150 000 Euro zurückzahl­en.

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