Doppelbezieher
Was, denken Sie, ist »Übergangsgeld« und was ein »Ruhegehalt«? Doch wohl eine Zahlung, die kulanterweise nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses ergeht, bis man einen neuen Job hat – oder sobald man Rentner wird. Und genau wie der Alltagsverstand sieht es das Thüringer Ministergesetz: Amtsträger müssen solche Bezüge aus früheren Ämtern mit ihrem Gehalt verrechnen.
Das ist unstrittig im Fall des SPD-Politikers Matthias Machnig, derzeit Staatssekretär im Berliner Wirtschaftsministerium und bis 2013 Wirtschaftsminister in Erfurt. Was aber ist, wenn die besoldende Stelle den Fehler macht, die Verrechnung zu unterlassen? Ist dann nicht von einem Minister als Repräsentanten des Landeswohls zu verlangen, dass er darauf aufmerksam macht?
So sieht es nicht nur der Stammtisch, der ja auch mal recht haben kann, sondern auch das Verwaltungsgericht Weimar. Dieses verurteilte Machnig zur Rückzahlung von 150 000 Euro: Diese Summe habe er zuviel erhalten, weil zwischen 2009 und 2013 sein Thüringer Ministergehalt nicht mit Zahlungen verrechnet worden war, die er zwischen 2005 und 2009 als Umweltstaatssekretär in Berlin erworben hatte.
Ein klarer Fall? Machnig will das nicht hinnehmen und strebt eine Revision an. Sein Argument: Ist doch nicht mein Problem, wenn die beim Amt so doof sind – das Urteil sei ein »Freifahrschein für Behördenversagen«.
150 000 Euro sind viel Geld, auch für einen wie Machnig, der seit gut 20 Jahren in der Gehaltsklasse von Staatssekretären, SPDBundesgeschäftsführern, Wahlkampfchefs oder Landesministerposten lebt. Dennoch ist das Beharren des 1960 bei Soest geborenen Arbeitersohns, der es zu einem Magister in Soziologie brachte und über den »Stamokapflügel« der Jusos in die Parteihierarchie fand, auch ein bisschen peinlich. Und ein Ausdruck der Entfremdung seiner Partei von den »kleinen Leuten«, von denen sie einst lebte: Denn wer etwa vom Jobcenter oder der Rentenversicherung irrtümlich zu viel bekommt, muss dies ganz selbstverständlich zurückzahlen.