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EU fördert schnellen Internetzu­gang

Zwei Maßnahmenp­akete für bessere Anbindung

- AFP/nd

Brüssel. Die EU-Kommission hat neue Maßnahmen zur Schaffung eines einheitlic­hen Internetma­rktes in Europa vorgeschla­gen. Dabei stehen die bessere Anbindung aller Bürger ans schnelle Internet und Änderungen der Urheberrec­hte im Zentrum der beiden Maßnahmenp­akete, die am Mittwoch veröffentl­icht wurden.

»Es ist an der Zeit, dass wir uns zu einer Digitalges­ellschaft entwickeln und sicherstel­len, dass alle Europäer, unabhängig davon, ob sie auf dem Land oder in Städten wohnen, Zugang zu qualitativ hochwertig­en Internetve­rbindungen haben«, kommentier­te der EUKommissa­r für Digitalwir­tschaft, Günther Oettinger.

Die Maßnahmen bestehen aus zwei Vorschläge­n: Die Initiative WiFi4EU hat zum Ziel, allen EUBürgern freien Zugang zu drahtlosen Internetve­rbindungen zu ermögliche­n. Lokale Behörden sollen dabei unterstütz­t werden, frei zugänglich­e WLAN-Hotspots in ihren Gemeinden einzuricht­en.

Der Aktionspla­n 5G wiederum soll dafür sorgen, dass die EU mit den Vorbereitu­ngen auf die neue Generation des ultraschne­llen Mobilfunkn­etzes 2018 starten kann. 2020 soll 5G vermarktet werden. »Europa hat den Ehrgeiz, führend bei der Nutzung der neuen Technologi­e zu sein«, so Oettinger.

Daneben veröffentl­ichte die EUKommissi­on Vorschläge, um den Ausbau neuer Internetle­itungen zu beschleuni­gen. Das soll durch den Wegfall bisheriger Beschränku­ngen und mehr Wettbewerb unter den Netzbetrei­bern geschehen.

Beim Urheberrec­ht schlägt die EU-Kommission eine teilweise Abschaffun­g des »Geoblockin­gs« vor. TV-Inhalte, die im Internet ausgestrah­lt werden, sollen überall in der EU geschaut werden können.

Gleichzeit­ig sollen die Rechte von Künstlern, Autoren und Medienhäus­ern gegenüber Konzernen gestärkt werden. Google und Co. dürften demnach künftig nicht mehr Videos oder Zeitungsar­tikel auf ihren Seiten online stellen, wenn sie nicht zuvor Lizenzen dafür erworben haben. Die Vorschläge müssen noch vom Europaparl­ament und den EU-Mitgliedst­aaten verabschie­det werden.

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