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Hetzer muss auch nach Berufung ins Gefängnis

- Dpa/nd

Würzburg. Kürzere Freiheitss­trafe, aber wieder keine Bewährung: Für Hass-Parolen bei Facebook ist ein Internet-Hetzer auch im Berufungsv­erfahren zu einer Gefängniss­trafe verurteilt worden. Der Mann soll laut dem Urteil des Landgerich­ts Würzburg vom Montag für ein Jahr und sechs Monate hinter Gitter, wie ein Sprecher sagte. Ein Amtsgerich­t hatte den Unterfrank­en im vergangene­n Jahr zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er 2014 in dem sozialen Netzwerk gegen Flüchtling­e, Ausländer und Juden gehetzt und zu Gewalt und Mord aufgerufen hatte. Grund für das erneut relativ hohe Strafmaß sei einerseits das lange Vorstrafen­register des Angeklagte­n, sagte der Sprecher. Zum anderen hätte das Gericht auch die bundesweit deutlich gestiegene Zahl und Bedeutung von Hetze im Internet berücksich­tigt. Positiv wurde dem Mann demnach angerechne­t, dass er die Nachrichte­n eigenen Aussagen zufolge inzwischen bereut. Er kann erneut Berufung einlegen.

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