Hetzer muss auch nach Berufung ins Gefängnis
Würzburg. Kürzere Freiheitsstrafe, aber wieder keine Bewährung: Für Hass-Parolen bei Facebook ist ein Internet-Hetzer auch im Berufungsverfahren zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Mann soll laut dem Urteil des Landgerichts Würzburg vom Montag für ein Jahr und sechs Monate hinter Gitter, wie ein Sprecher sagte. Ein Amtsgericht hatte den Unterfranken im vergangenen Jahr zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er 2014 in dem sozialen Netzwerk gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden gehetzt und zu Gewalt und Mord aufgerufen hatte. Grund für das erneut relativ hohe Strafmaß sei einerseits das lange Vorstrafenregister des Angeklagten, sagte der Sprecher. Zum anderen hätte das Gericht auch die bundesweit deutlich gestiegene Zahl und Bedeutung von Hetze im Internet berücksichtigt. Positiv wurde dem Mann demnach angerechnet, dass er die Nachrichten eigenen Aussagen zufolge inzwischen bereut. Er kann erneut Berufung einlegen.