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Gutachten zu CETA-Zusatzerkl­ärung

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Berlin. Mit einer »Gemeinsame­n Auslegungs­erklärung« sollen strittige Fragen zum Freihandel­sabkommen CETA zwischen der EU und Kanada abgehandel­t werden. Doch diese ist laut einem von den Grünen beauftragt­en Gutachten nutzlos: Wesentlich­e Kritikpunk­te an dem Pakt könnten so nicht ausgeräumt werden, heißt es in einer Expertise des Nürnberger Völkerrech­tlers Markus Krajewski, die »nd« vorliegt. »Die Gemeinsame Interpreta­tionserklä­rung ist keine völkerrech­tliche Vereinbaru­ng«, schreibt Krajewski zu dem Papier, über das der EU-Rat am Dienstag abstimmt. Es sei keine neben dem CETA stehende selbststän­dige Übereinkun­ft. »Daher führt die Erklärung auch zu keiner Änderung oder Ergänzung bestehende­r Vorschrift­en, sondern greift jeweils nur auf der Grundlage einer bestimmten CETA-Vorschrift, die dann ausgelegt werden muss«, so Krajewski, der vor allem beim Investitio­nsschutz Probleme sieht. Indes sucht die belgische Regierung nach einer Möglichkei­t, trotz des Neins der Wallonen CETA zu unterschre­iben. Wenn eins der 28 EU-Länder das Abkommen nicht unterzeich­net, läge es auf Eis.

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