Wahlkreis wird nicht neu ausgezählt
Die Stimmzettel im Wahlkreis 3 in Mitte werden vorerst nicht neu ausgezählt. Das Verfassungsgericht verwarf einen Eilantrag der Grünen-Bezirksgruppe, die die Erststimmen noch einmal zählen lassen wollte. Die Ablehnung hat vor allem formelle Gründe, um das Wahlergebnis ging es dabei nicht. Der Antrag sei zu früh gestellt worden, sagte das Gericht am Montag: vor Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Amtsblatt.
Gewonnen hatte den Wahlkreis der SPD-Kandidat Thomas Isenberg. Die Grünen wollten die Stimmen neu auszählen lassen, weil ihr Direktkandidat Tilo Siewer nach dem vorläufigen Endergebnis nur sechs Stimmen zurücklag. Bei einer Teilnachzählung in vier Stimmbezirken, die als Stichproben bei der Landeswahlleiterin beantragt wurde, seien erhebliche Auszählungsfehler festgestellt worden, hatten die Grünen argumentiert. Sie können ihren Antrag auf Nachzählung noch einmal stellen, wenn das Wahlergebnis im Amtsblatt veröffentlicht ist.
Verlöre Isenberg sein Mandat an Siewer, hätte das große Auswirkungen auf das Abgeordnetenhaus – auch zum Nachteil der Grünen. Sie verlören zwei Ausgleichsmandate, CDU und AfD jeweils eins.