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Gericht prüft bayerische Volksbefra­gungen

- Dpa/nd

München. Die 2015 in Bayern eingeführt­en unverbindl­ichen Volksbefra­gungen kommen nächste Woche auf den richterlic­hen Prüfstand. SPD und Grüne im Landtag halten Befragunge­n über Vorhaben mit landesweit­er Bedeutung für verfassung­swidrig. Der Bayerische Verfassung­sgerichtsh­of verhandelt nach Mitteilung vom Montag am 24. Oktober über die Klagen der beiden Opposition­sparteien. Konkret geht es darum, ob die Änderung des Landeswahl­gesetzes zur Durchführu­ng von Volksbefra­gungen mit der Verfassung vereinbar ist. SPD und Grüne sind der Auffassung, das Gesetz stärke die Stellung des Ministerpr­äsidenten über das in der Verfassung vorgesehen­e Maß hinaus. Zudem fehle das Recht von Minderheit­en, Initiative­n für Volksbefra­gungen zu ergreifen.

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