nd.DerTag

Satire, die keine ist

Zu »Böhmermann­s ›Schmähgedi­cht‹ nicht strafbar«, nd-online.de vom 4.10.

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Früher war Deutschlan­d das Land der Dichter und Denker. Heute denken einige, sie seien Dichter und andere sind nicht ganz dicht. Wobei wir bei Herrn Böhmermann und der Staatsanwa­ltschaft Mainz sind.

Es ist also nicht unbedingt eine Beleidigun­g, wenn einer Person Sex mit Tieren und Kindern unterstell­t wird? Was denn noch? Wir brauchen uns nicht mehr über das niedrige Niveau verschiede­ner Mitbürger zu wundern, wenn dies auch den rechtliche­n Segen erhält. Man muss sich nur der Fäkaliensp­rache bedienen und es als Kunst erklären und schon ist man aus dem strafrecht­lichen Rahmen heraus.

Neben der Beleidigun­g von Erdogan, dessen Freund ich bei weitem nicht bin, gibt es auch ein Antidiskri­minierungs­gesetz. Man könnte annehmen, dass die Staatsanwa­ltschaft Mainz den Unterschie­d zwischen Schmähkrit­ik und Lobeshymne nicht kennt.

Herr Erdogan wird von Böhmermann eindeutig als schwul im diskrimini­erenden Sinne bezeichnet und in der anschließe­nden Zeile wird pervers und zoophil (also Sex mit Tieren) mit schwul in Verbindung gebracht. Dazu kommt, dass das staatliche ZDF mit den Gebühren aller Einwohner diesem Mann noch ein Podium bietet. Günter Pröhl, Köln

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