Satire, die keine ist
Zu »Böhmermanns ›Schmähgedicht‹ nicht strafbar«, nd-online.de vom 4.10.
Früher war Deutschland das Land der Dichter und Denker. Heute denken einige, sie seien Dichter und andere sind nicht ganz dicht. Wobei wir bei Herrn Böhmermann und der Staatsanwaltschaft Mainz sind.
Es ist also nicht unbedingt eine Beleidigung, wenn einer Person Sex mit Tieren und Kindern unterstellt wird? Was denn noch? Wir brauchen uns nicht mehr über das niedrige Niveau verschiedener Mitbürger zu wundern, wenn dies auch den rechtlichen Segen erhält. Man muss sich nur der Fäkaliensprache bedienen und es als Kunst erklären und schon ist man aus dem strafrechtlichen Rahmen heraus.
Neben der Beleidigung von Erdogan, dessen Freund ich bei weitem nicht bin, gibt es auch ein Antidiskriminierungsgesetz. Man könnte annehmen, dass die Staatsanwaltschaft Mainz den Unterschied zwischen Schmähkritik und Lobeshymne nicht kennt.
Herr Erdogan wird von Böhmermann eindeutig als schwul im diskriminierenden Sinne bezeichnet und in der anschließenden Zeile wird pervers und zoophil (also Sex mit Tieren) mit schwul in Verbindung gebracht. Dazu kommt, dass das staatliche ZDF mit den Gebühren aller Einwohner diesem Mann noch ein Podium bietet. Günter Pröhl, Köln