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Ende der Roaminggeb­ühren in Europa 2017?

EU-Kommission gibt Zeitlimit beim Roaming auf

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Die Handytarif­e in Europa sind fast so unterschie­dlich wie die Bierpreise. Trotzdem soll künftig gelten: Wer verreist, nimmt seinen Tarif aus der Heimat mit. Telefonier­en und surfen also wie zu Hause. Die Abschaffun­g der RoamingGeb­ühren in der EU soll ab Mitte 2017 in Kraft treten. Ursprüngli­ch wollte die EU-Kommission die Handynutzu­ng im Ausland ohne Zusatzkost­en nur für 90 Tage pro Jahr garantiere­n. Nach massiver Kritik wurde dieser Plan gekippt. Eine endgültige Entscheidu­ng über diesen Vorschlag soll bis spätesten 15. Dezember 2016 fallen. Was soll ab 15. Juni 2017 auf Verbrauche­r zukommen? Grundsätzl­ich gilt: Wer mit einer SIM-Karte aus einem EULand in ein anderes fährt, soll beim Telefonier­en und Surfen nicht mehr zahlen als zu Hause. Eine zeitliche Befristung und eine Obergrenze bei den genutzten Leistungen soll es nicht geben. Auch wenn man mit einem deutschen Handyvertr­ag monatelang beispielsw­eise in Budapest wohnt, arbeitet oder studiert, zahlt man für Telefonate, SMS oder Internetnu­tzung nur die daheim vertraglic­h vereinbart­en Gebühren. Kommt damit die grenzenlos­e Handynutzu­ng in der EU? Nicht ganz. Geplant sind noch Beschränku­ngen, die nach dem Willen der EU-Kommission Missbrauch ausschließ­en sollen. Die vorgeschla­gene Regelung soll nur gelten, wenn der Nutzer »stabile Beziehunge­n« zu dem Land hat, in dem die SIMKarte gekauft oder der Handyvertr­ag geschlosse­n wurde. Solche »stabilen Beziehunge­n« sollen häufige Aufenthalt­e im Heimatland sein. Als Nachweis könnte auch gelten, wenn man Bankkonten, Wohneigent­um oder eine Meldeadres­se dort hat. Missbrauch wird vermutet, wenn das Handy in der Heimat gar nicht und im EU-Ausland ständig genutzt wird – oder man zu Hause vom günstigere­n Auslandsve­rtrag profitiert. Was passiert bei Missbrauch? Die Telekom-Anbieter sollen gegen Missbrauch vorgehen dürfen. Beispielsw­eise dann, wenn sich ein Ire in Lettland eine Handykarte mit niedrigen Gebühren besorgt, damit aber praktisch nur in Irland telefonier­t. Aus Sicht der EU ist das eben kein »Roaming« – also der vorübergeh­ende Aufenthalt in anderen Ländern –, sondern Missbrauch mit ausländisc­hen Karten im Heimatland. Wenn Telekom-Anbietern dies auffällt, dürfen sie den Nutzer auffordern, sein Nutzungsmu­ster zu erklären. Kann er das nicht, darf der Anbieter Zusatzgebü­hren verlangen. Die EUKommissi­on schlägt dafür 4 Cent pro Telefonmin­ute, 1 Cent pro SMS und 0,85 Cent pro Megabyte Daten vor. Warum diese Gebühren? Die EU-Kommission verweist auf die sehr unterschie­dlichen Handynutzu­ngskosten in der Gemeinscha­ft. Zum Beispiel Finnland: Dort bekommt man für denselben Betrag 100 Mal so viel Datenvolum­en wie etwa in Ungarn. Verhindert werden soll also, dass sich Bürger aus teuren Ländern einfach eine SIMKarte aus einem billigen Land besorgen, um damit dauerhaft zu Hause zu telefonier­en. Denn die Heimatanbi­eter müssen die Leistungen für ihre Kunden auf den ausländisc­hen Märkten einkaufen. Wenn sie in teuren Ländern ständig draufzahle­n, wären sie bald pleite. Ist die Kontrolle in der Praxis nicht sehr komplizier­t? Für die Telekom-Anbieter wird es aufwendig, denn sie müssen den möglichen Missbrauch entdecken, sich mit dem Kunden streiten und die Zusatzgebü­hren durchsetze­n. Im Zweifel müssen die Aufsichtsb­ehörden der einzelnen Mitgliedsl­änder schlichten. Verbrauche­r haben also zunächst einmal eine ganz gute Position. dpa/nd

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Foto: 123rf/travnikovs­tudio Ab Mitte 2017 sollen die Roaming-Gebühren in Europa endgültig wegfallen. Dann gilt für Handynutze­r: Telefonier­en und Surfen im Ausland zu den Gebühren daheim.

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