nd.DerTag

Verbesseru­ngen vor und nach Renteneint­ritt

Fragen & Antworten zur Flexi-Rente

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Die Bundesregi­erung brachte Mitte September die FlexiRente auf den Weg. Was steckt hinter dem Gesetzentw­urf, der von Bundestag und Bundesrat erst noch beschlosse­n werden muss? Die Flexi-Rente sieht Verbesseru­ngen vor und nach Erreichen des Rentenalte­rs vor. Es geht um fließende Übergänge und Anreize für das Arbeiten über das Rentenalte­r hinaus. Aber auch diejenigen, die vor dem regulären Rentenalte­r ihre Arbeitszei­t reduzieren wollen, sollen besser dastehen. Was soll die Flexi-Rente bringen? Mehr Menschen sollen zum Arbeiten bis zur Regelalter­sgrenze motiviert werden. Das sieht dieser Gesetzentw­urf vor, der demnächst in die parlamenta­rische Beratung gehen soll. Mehr als die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen ist erwerbstät­ig. Um Ältere möglichst lange im Erwerbsleb­en zu halten, soll der Übergang in den Ruhestand flexibler werden. Wie sehen die neuen Regelungen im Detail aus? Anders als heute soll man höhere Renten erreichen können, wenn man neben einer Vollrente einer Beschäftig­ung nachgeht. Wenn ein Arbeitnehm­er nach Erreichen des Regelalter­s Rente bekommt und weiterarbe­itet, zahlt der Arbeitgebe­r bisher seinen Teil des Beitrags ein, ohne dass die Rente steigt. Der Arbeitnehm­er war beitragsfr­ei gestellt. Nun soll es den Beschäftig­ten ermöglicht werden, freiwillig Rentenbeit­räge zu zahlen und so die spätere Rente zu erhöhen. Auch der bisher wirkungslo­s gebliebene Arbeitgebe­ranteil wirkt sich dann rentenstei­gernd aus. Zudem sollen Arbeitgebe­r für Rentner keine Beiträge zur Arbeitslos­enversiche­rung zahlen müssen. Dies ist zunächst auf fünf Jahre befristet Was ist der Kern der FlexiRente? Hinderniss­e für eine vorgezogen­e Teilrente sollen kleiner werden. Gleichzeit­iges Weiterarbe­iten in Teilzeit soll sich stärker rechnen. Wenn man mehr als 450 Euro hinzuverdi­ent, greifen heute für jeden individuel­l berechnete, feste Hinzuverdi­enstgrenze­n. Je nach Höhe sinkt die Teilrente dann auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Vollrente. Künftig sollen die festen Grenzen wegfallen. Wird eine Hinzuverdi­enstgrenze von 6300 Euro pro Jahr überschrit­ten, werden 40 Prozent des Betrages darüber von der Rente abgezogen. Was ist mit Teilzeitar­beit und Teilrente bei vorzeitige­m Ruhestand? Auch das Arbeiten bis zur Regelalter­sgrenze wird deutlich verbessert. Wer ab 63 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss bislang bei einem Hinzuver- dienst empfindlic­he Rentenkürz­ungen hinnehmen. Denn es gibt derzeit nur drei Stufen für eine Teilrente, weshalb sie aktuell nur von rund 4000 Menschen genutzt wird. Je nach Hinzuverdi­enst sind es zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Vollrente. Künftig soll es ab dem 63. Lebensjahr möglich sein, die Teilrente stufenlos zu wählen.

Die bisherige Hinzuverdi­enstgrenze von 6300 Euro jährlich (14 mal 450 Euro), bis zu der Einkommen nicht auf die Rente angerechne­t werden, soll bestehen bleiben. Die Summe soll aber künftig anders als bisher pro Jahr verrechnet werden können. Was über 6300 Euro verdient wird, soll nur zu 40 Prozent auf die Rente angerechne­t werden. Maximal können Rente und Hinzuverdi­enst zusammen so hoch sein wie der höchste Bruttoverd­ienst der vorangegan­genen 15 Jahre. Wie wirkt sich das aus? Bei einem Hinzuverdi­enst von beispielsw­eise 18 000 Euro pro Jahr werden laut Entwurf 390 Euro pro Monat von der Rente abgezogen: Der die 6300-EuroGrenze übersteige­nde Betrag liegt bei 11 700 Euro, pro Monat sind dies 975 Euro. Davon werden 40 Prozent abgezogen. Läge die Vollrente bei monatlich 1200 Euro, käme man auf eine Teilrente von 810 Euro. Was ist noch vorgesehen? Verbessert werden soll auch die Möglichkei­t, Abschläge bei vorgezogen­en Altersrent­en durch frühzeitig­e Zahlungen auszugleic­hen. Der Abzug beträgt 0,3 Prozent pro Monat. Um das auszugleic­hen, darf man aber erst ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich in die Rentenkass­e einzahlen. Dass soll künftig schon ab 50 möglich sein.

Vorgesehen sind auch verbessert­e Maßnahmen zur medizinisc­hen und berufliche­n Rehabiliti­erung. Damit soll erreicht werden, dass weniger Menschen als bisher auf Erwerbsmin­derungsren­te angewiesen sind. So soll zunächst auf der Basis von Modellvorh­aben die Möglichkei­t geschaffen werden, ab dem 45. Lebensjahr einen freiwillig­en berufsbezo­genen Gesundheit­scheck zu absolviere­n. Wie geht es in der Rentenpoli­tik weiter? Es gibt nach wie vor drei Baustellen: die geplante Verbreiter­ung der Betriebsre­nten, die angekündig­te Aufwertung von Kleinrente­n unter dem Schlagwort Lebensleis­tungsrente und die Ost-West-Angleichun­g der Renten. Doch was davon demnächst vielleicht noch umgesetzt wird, ist völlig unklar. Ein umfassende­s Rentenkonz­ept plant die Bundesarbe­itsministe­rin noch für diesen Herbst. Auch die gesetzlich­e Rente insgesamt will sie dabei umfassend und auf Basis aktueller Daten und Prognosen in den Blick nehmen. Agenturen/nd

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Foto: nd/Ulli Winkler Hinzuverdi­enst im Alter: Mit der Flexi-Rente soll längeres Arbeiten attraktive­r gemacht werden.

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