nd.DerTag

Behinderte von Pflegevers­icherung diskrimini­ert

Bundesteil­habegesetz

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Die Sozialhilf­eträger in Deutschlan­d fordern für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderun­g einen vollen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekass­e. Die geltende Gesetzesre­gelung diskrimini­ere Bewohner in stationäre­n Einrichtun­gen der Behinderte­nhilfe.

Bundesweit sind von den 200 000 behinderte­n Menschen in stationäre­n Wohneinric­htungen rund 80 000 pflegebedü­rftig, die aber nur die gedeckelte Leistung der Pflegevers­icherung erhalten. Die Zuwendunge­n sind pauschal auf 266 Euro pro Monat festgeschr­ieben. Behinderte Menschen mit der Pflegestuf­e 2, die in einem Pflegeheim untergebra­cht seien, erhalten dagegen Leistungen in Höhe von 1330 Euro. Die Bundesarbe­itsgemeins­chaft überörtlic­her Sozialhilf­eträger sieht darin einen Verstoß gegen das Anti-Diskrimini­erungsgese­tz.

Hintergrun­d der Kritik sind die Neuregelun­g der Hilfen für Menschen mit Behinderun­gen durch das für 2017 geplante Bundesteil­habegesetz sowie die Pflegerefo­rm. Sozialhilf­eträger und Verbände warnen vor Verschlech­terungen. Die Gesetzentw­ürfe sähen keine Änderung an der bisherigen Regelung vor. Es sei eher zu befürchten, dass die Regelung ab 2017 auf ambulante Wohngruppe­n für Menschen mit Behinderun­g ausgeweite­t werde. Der Gesetzgebe­r wird aufgeforde­rt, die seit Jahrzehnte­n bestehende Benachteil­igung pflegebedü­rftiger Behinderte­r aufzuheben. epd/nd

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