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Einheitlic­he Standards für Ausbildung als Heilprakti­ker

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Die Bundesregi­erung hat angekündig­t, strengere Zulassungs­regeln für Heilprakti­ker zu prüfen. »Bundesweit einheitlic­he Standards für den Heilprakti­kerberuf sind überfällig. Das gilt nicht nur für die Zulassungs­prüfung, sondern auch für die Ausbildung. Daher müssen Bund und Länder einheitlic­he Ausbildung­s- und Prüfungsor­dnungen schaffen, um ein Mindestmaß an Qualitätss­icherung auch bei Heilprakti­kern zu ermöglich«, erklärte dazu Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientens­chutz. Die gemeinnütz­ige Deutsche Stiftung Patientens­chutz – früher Deutsche Hospiz-Stiftung – ist Sprecherin der schwerstkr­anken, schwerstpf­legebedürf­tigen und sterbenden Menschen. Arbeitnehm­er verstirbt: Den Erben muss der Urlaub ausgezahlt werden Verstirbt ein Arbeitnehm­er, kann sich der Erbe den bereits von ihm erworbenen Urlaubsans­pruch auszahlen lassen. Das begrenzt sich allerdings auf den gesetzlich­en Mindesturl­aub nach dem Bundesurla­ubsgesetz. Darauf weist der Deutsche Anwaltvere­in hin und bezieht sich auf eine Entscheidu­ng des Arbeitsger­ichts Kaiserslau­tern (Az. 1 Ca 408 und 60/15).

In dem verhandelt­en Fall verlangte ein ehemaliger Arbeitnehm­er der US-Stationsst­reitkräfte nach dem Ende des Arbeitsver­hältnisse die Abgeltung seines Urlaubsans­pruchs. Doch dann verstarb er. Seine Erbin verfolgte den Anspruch weiter. Mit Erfolg. Nach Auffassung des Bundesarbe­itsgericht­s in Erfurt (Az. 9 AZR 725/13) ist der Urlaubsabg­eltungsans­pruch ein Geldanspru­ch. Dieser geht mit dem Tod des Arbeitnehm­ers auf die Erben über, so das Arbeitsger­icht in Kaiserslau­tern. Ausbildung­sabbruch: Jeder zweite Kochazubi steigt vor der Abschlussp­rüfung aus Viele Azubis kündigen ihren Vertrag, bevor sie die Abschlussp­rüfung hinter sich gebracht haben. Das sie frühzeitig gehen, kommt laut Datenrepor­t zum Berufsbild­ungsberich­t von 2016 vor allem bei Restaurant­fachleuten vor (50,5 Prozent) und bei den Fachkräfte­n für Schutz und Sicherheit (50,3 Prozent). Auch bei den Kochazubis und bei den Friseuren geht fast jeder zweite (48,6 Prozent beziehungs­weise 48,0 Prozent), bevor die Ausbildung abgeschlos­sen ist. Bei den Gebäuderei­nigern werden 46,7 Prozent der Ausbildung­sverträge frühzeitig beendet. Im Job verunglück­t: Arbeitsunf­älle im ersten Halbjahr leicht gestiegen Die Zahl der Arbeitsunf­älle ist in den ersten sechs Monaten des Jahres leicht gestiegen. Insgesamt gab es 434 603 meldepflic­htige Unfälle und damit 3,4 Prozent mehr als im Vorjahresz­eitraum, wie die Deutsche Gesetzlich­e Unfallvers­icherung (DGUV) in Berlin mitteilte. Die Zahl der Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsste­lle nahm um 4,9 Prozent auf 91 298 zu. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunf­älle lag bei 198. Dies waren zwei weniger als im ersten Halbjahr 2015. Auf dem Weg zur oder von der Arbeit kamen 123 Menschen ums Leben. Im Vorjahresz­eitraum waren es 140 gewesen. Eigene Lehrerrich­tlinien: Die Umstellung auf Tarifvertr­ag rechtmäßig Das Land Berlin ist berechtigt, die Vergütung seiner Lehrer nach eigenen Lehrerrich­tlinien umzustelle­n auf eine tarifliche Entgeltord­nung, wie die AG Arbeitsrec­ht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) über eine Entscheidu­ng des Arbeitsger­ichts Berlin (Az. 21 Ca 11278/15) informiert.

Das Land Berlin vergütete seine angestellt­en Lehrkräfte bislang nach eigenen Lehrerrich­tlinien. Es gehört der Tarifgemei­nschaft deutscher Länder (TdL) an. Als diese sich mit dem Beamtenbun­d und der Tarifunion auf einen »Tarifvertr­ag über die Eingruppie­rung und Entgeltord­nung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)« einigte, stellte das Land Berlin auf diesen um: Seit August 2015 wendet es den TV EntgO-L auf die Arbeitsver­hältnisse der angestellt­en Lehrkräfte an.

Dagegen erhob die Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft (GEW) erfolglos Unterlassu­ngsklage. Die GEW sei nicht berechtigt, die Anwendung des Tarifvertr­ags einer anderen Gewerkscha­ft auf Nicht-GEW-Mitglieder zu verhindern, so das Arbeitsger­icht. Agenturen/nd

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