Auch für Mieter wichtig
Energieausweis für die Wohnung
Der Energieausweis, seit einiger Zeit verpflichtend vorgeschrieben, soll die energetische Qualität verschiedener Gebäude vergleichbar machen. Das ist auch für Mieter interessant. Was verrät der Energieausweis und was nicht? Von Stefan Materne, vzbv Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) soll der Energieausweis Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes. Dazu enthält er auf fünf Seiten neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich – Modernisierungsvorschläge für die Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. Seit 2014 wird der Energiestandard des Gebäudes außerdem mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht, wie jeder sie von Kühlschrank und Waschmaschine kennt.
Die wichtigsten Kenndaten aus dem Ausweis müssen schon in der Immobilienanzeige genannt werden, bei neueren Ausweisen auch die Effizienzklasse. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Ver- tragsabschluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten. Dieses Dokument am besten mit den Vertragsunterlagen aufbewahren.
Dennoch dürfen Mieter die Aussagekraft des Energieausweises nicht überschätzen. Er liefert keine genaue Prognose für die künftigen Heizkosten. Denn zum einen bezieht sich der Ausweis in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch. Ferner ist das persönliche Verhalten, zum Beispiel die gewünschte Raumtemperatur und das Lüftungsverhalten, entscheidend für die Heizkosten. Zudem können Mieter vor Vertragsabschluss klären, ob der Vermieter die im Energieausweis gegebenen Empfehlungen bereits umgesetzt hat oder dies plant.
Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie zu Hause hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): online, telefonisch oder mit persönlicher Beratung. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungen kostenfrei. vzbv/nd