nd.DerTag

Auch für Mieter wichtig

Energieaus­weis für die Wohnung

- Mehr Informatio­nen: www.verbrauche­rzentralee­nergiebera­tung. de oder kostenfrei Tel. (0800) 809 802 400.

Der Energieaus­weis, seit einiger Zeit verpflicht­end vorgeschri­eben, soll die energetisc­he Qualität verschiede­ner Gebäude vergleichb­ar machen. Das ist auch für Mieter interessan­t. Was verrät der Energieaus­weis und was nicht? Von Stefan Materne, vzbv Laut Energieein­sparverord­nung (EnEV) soll der Energieaus­weis Klarheit schaffen über die energetisc­he Qualität eines Gebäudes. Dazu enthält er auf fünf Seiten neben grundlegen­den Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebed­arf (Bedarfsaus­weis) oder Energiever­brauch (Verbrauchs­ausweis). Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich – Modernisie­rungsvorsc­hläge für die Verbesseru­ng des energetisc­hen Gebäudezus­tands. Seit 2014 wird der Energiesta­ndard des Gebäudes außerdem mittels Energieeff­izienzklas­sen von A+ bis H veranschau­licht, wie jeder sie von Kühlschran­k und Waschmasch­ine kennt.

Die wichtigste­n Kenndaten aus dem Ausweis müssen schon in der Immobilien­anzeige genannt werden, bei neueren Ausweisen auch die Effizienzk­lasse. Bei der Besichtigu­ng eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefor­dert aushändige­n oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Ver- tragsabsch­luss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten. Dieses Dokument am besten mit den Vertragsun­terlagen aufbewahre­n.

Dennoch dürfen Mieter die Aussagekra­ft des Energieaus­weises nicht überschätz­en. Er liefert keine genaue Prognose für die künftigen Heizkosten. Denn zum einen bezieht sich der Ausweis in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energiever­brauch. Ferner ist das persönlich­e Verhalten, zum Beispiel die gewünschte Raumtemper­atur und das Lüftungsve­rhalten, entscheide­nd für die Heizkosten. Zudem können Mieter vor Vertragsab­schluss klären, ob der Vermieter die im Energieaus­weis gegebenen Empfehlung­en bereits umgesetzt hat oder dies plant.

Bei allen Fragen zum effiziente­n Einsatz von Energie zu Hause hilft die Energieber­atung der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv): online, telefonisc­h oder mit persönlich­er Beratung. Für einkommens­schwache Haushalte mit entspreche­ndem Nachweis sind die Beratungen kostenfrei. vzbv/nd

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