nd.DerTag

Reiseschut­z bei Klassenfah­rt?

Leserfrage

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Meine Tochter geht auf Klassenfah­rt. Benötigt sie einen eigenen Reiseversi­cherungssc­hutz oder regelt das die Schule? Steffi H., Grafenau Es antwortet Birgit Dreyer, Europäisch­e Reiseversi­cherung: Gehen Kinder auf eine von der Schule organisier­ten Klassenfah­rt, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlich­en Unfallvers­icherung. Versichert sind dann Unfälle bei allen Tätigkeite­n, die direkt mit der schulische­n Veranstalt­ung in Verbindung stehen, etwa bei einer gemeinsame­n Wanderung. Der Schutz gilt sogar für Fahrten ins europäisch­e Ausland.

Aber: Er ist nicht so umfangreic­h wie der Schutz durch eine private Reisekrank­enversiche­rung. Diese greift auch im Fall einer Krankheit. Erkrankt ein Kind im Ausland, springt die gesetzlich­e Krankenver­sicherung zwar ein. Sie übernimmt die dort häufig höheren Behandlung­sgebühren jedoch meist nicht vollständi­g. Erkrankt ein Schüler bereits vor Reiseantri­tt und kann nicht mitfahren, ersetzt eine Reiserückt­rittsversi­cherung die trotzdem anfallende­n Kosten.

Wichtig zu wissen: Für Klas- senfahrten gibt es spezielle Gruppenrei­seversiche­rungen, die Leistungen wie Reiserückt­ritt oder Reisekrank­enversiche­rung beinhalten – sogar das Lehrer-Ausfall-Risiko. Das bedeutet: Fällt der Lehrer wegen Krankheit aus und die Fahrt deshalb ins Wasser, bekommen die Eltern die Reisekoste­n erstattet. Vor dem geplanten Ausflug ist es daher ratsam, die Schule auf diese Versicheru­ngsmöglich­keit anzusprech­en.

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Foto: imago/Rüdiger Wölk Richtig versichert, auch bei einer Klassenfah­rt?

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