»Letzter Aufruf« für Zulage 2014
Staatliche Förderung
Wer für 2014 noch keine Zulagen für seinen Wohnriester-Bausparvertrag beantragt hat, sollte sich beeilen. Denn nur noch bis zum Jahresende können sie über die Bausparkasse beantragt werden. Von Katrin Baum Wer diese Frist versäumt, geht für 2014 ohne Zulagen aus. Bei Riester-Verträgen gilt: Maximal zwei Jahre nach dem Jahr der Beitragszahlung kann die Förderung noch beantragt werden. Darüber informiert der Verband der Privaten Bausparkassen.
Wer nicht immer aufs Neue an den Antrag denken will, kann mit seiner Bausparkasse einen Dauerzulagenantrag vereinbaren. Damit versäumt der Riester-Sparer keine wichtigen Fristen und kann sich darauf verlassen, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ihm das Geld gutschreibt. Die maximale Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr. Die höchstmögliche Kinderzulage liegt bei 185 Euro jährlich beziehungsweise bei 300 Euro, wenn das Kind 2008 oder später geboren wurde.
Die Summe aus Grund- und Kinderzulage wird vom Eigenbeitrag des Sparers – vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos – abgezogen. Je mehr Kinder der Riester-Sparer hat, desto geringer ist sein Eigenbeitrag. Bis zu 2100 Euro an Riester-Beiträgen kann man jährlich steuerlich geltend machen. Zahlt der Sparer weniger als vier Prozent ein, gibt es die Zulagen entsprechend anteilig.