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»Letzter Aufruf« für Zulage 2014

Staatliche Förderung

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Wer für 2014 noch keine Zulagen für seinen Wohnrieste­r-Bausparver­trag beantragt hat, sollte sich beeilen. Denn nur noch bis zum Jahresende können sie über die Bausparkas­se beantragt werden. Von Katrin Baum Wer diese Frist versäumt, geht für 2014 ohne Zulagen aus. Bei Riester-Verträgen gilt: Maximal zwei Jahre nach dem Jahr der Beitragsza­hlung kann die Förderung noch beantragt werden. Darüber informiert der Verband der Privaten Bausparkas­sen.

Wer nicht immer aufs Neue an den Antrag denken will, kann mit seiner Bausparkas­se einen Dauerzulag­enantrag vereinbare­n. Damit versäumt der Riester-Sparer keine wichtigen Fristen und kann sich darauf verlassen, dass die Zentrale Zulagenste­lle für Altersverm­ögen ihm das Geld gutschreib­t. Die maximale Grundzulag­e beträgt 154 Euro pro Jahr. Die höchstmögl­iche Kinderzula­ge liegt bei 185 Euro jährlich beziehungs­weise bei 300 Euro, wenn das Kind 2008 oder später geboren wurde.

Die Summe aus Grund- und Kinderzula­ge wird vom Eigenbeitr­ag des Sparers – vier Prozent seines rentenvers­icherungsp­flichtigen Vorjahresb­ruttos – abgezogen. Je mehr Kinder der Riester-Sparer hat, desto geringer ist sein Eigenbeitr­ag. Bis zu 2100 Euro an Riester-Beiträgen kann man jährlich steuerlich geltend machen. Zahlt der Sparer weniger als vier Prozent ein, gibt es die Zulagen entspreche­nd anteilig.

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