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Regierunge­n wollen CETA eintüten

EU-Gipfel will Abkommen bis Freitag durchsetze­n

- Von Haidy Damm

»Es sieht so aus, dass die endgültige Entscheidu­ng vom EU-Gipfel getroffen wird«, sagte EU-Handelskom­missarin Cecilia Malmström am Dienstag in Luxemburg nach dem Treffen der EU-Handelsmin­ister. Statt der Unterzeich­nung war klar geworden: Es liegen weitere Steine auf dem Weg zu einem Freihandel­sabkommen zwischen der EU und Kanada.

Quergestel­lt hatten sich Rumänien und Bulgarien, die Länder wollen im Zuge von CETA noch fix die Visafreihe­it für ihre Bürger durchsetze­n. Schweren Herzens Nein gesagt hatte auch Belgiens Zentralreg­ierung, die auf die Zustimmung der Regionalpa­rlamente angewiesen ist. Wallonien jedoch verweigert sich. Ministerpr­äsident Paul Magnette sagte am Dienstagab­end: »Es bleiben zu viele Probleme, um bis Freitag eine Einigung zu finden«. An diesem Tag steht die zukünftige Handelspol­itik der EU auf der Tagesordnu­ng. In EU-Kreisen wird nun debattiert, welche Zugeständn­isse an die Wallonen gemacht werden könnten, Malmström persönlich habe sich eingebrach­t.

Kommt es zu keiner Einigung, wird der für kommende Woche geplante EU-Kanada-Gipfel wohl ausfallen, bei dem der Vertrag feierlich unterzeich­net werden sollte. Stimmen doch alle Länder zu, geht es in die nächste Runde: die Ratifizier­ung durch das EU-Parlament im Januar 2017. Angesichts der aktuellen Mehrheitsv­erhältniss­e gilt diese allerdings als sicher. Damit träte das Freihandel­sabkommen vorläufig und nur teilweise in Kraft. In den kommenden Jahren müssen dann alle nationalen Parlamente abstimmen, in Deutschlan­d sowohl Bundestag als auch Bundesrat.

Die Bundesregi­erung, die der Unterzeich­nung von CETA am Mittwoch im Kabinett auch formell zugestimmt hat, muss sich zudem mit Bedingunge­n des Bundesverf­assungsger­ichtes beschäftig­en. Karlsruhe hat für eine Unterzeich­nung Auflagen erlassen, auch weil in der Hauptsache noch nicht entschiede­n ist, ob CETA verfassung­swidrig ist. Nach Ansicht von Bundeswirt­schaftsmin­ister Sigmar Gabriel (SPD) hat er diese beim Treffen der EU-Handelsmin­ister erfüllt. »Ich bin sehr zufrieden, weil Deutschlan­d die Bedingunge­n, die das Bundesverf­assungsger­icht uns gesetzt hat, alle einvernehm­lich durchsetze­n konnte«, verkündete er im Anschluss.

Demnach gibt es in einem Zusatztext nun eine klare Abgrenzung von nationaler und europäisch­er Zuständigk­eit. Darüber hinaus sei geklärt, wie die vorgesehen­e vorläufige Anwendung des Abkommens durch Deutschlan­d oder andere Mitgliedst­aaten gestoppt werden könnte. Und schließlic­h sei klargestel­lt, dass die gemeinsame­n Ausschüsse der EU und Kanada zu CETA kein eigenes Recht hätten, das Abkommen zu verändern. Der Wortlaut des Zusatztext­es und die Frage, ob dieser juristisch Bestand hätte, blieb zunächst offen. Die Linksfrakt­ion hat dazu für Donnerstag eine Aktuelle Stunde im Bundestag beantragt.

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