nd.DerTag

Mutmaßlich­er Terrorist in der Türkei getötet

Ausnahmezu­stand ging in die Verlängeru­ng

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Ankara. Bei einem Polizeiein­satz in der türkischen Hauptstadt Ankara ist ein mutmaßlich­er islamistis­cher Selbstmord­attentäter getötet worden. Wie Staatsmedi­en berichtete­n, stürmte eine AntiTerror-Einheit am Mittwochmo­rgen die Wohnung von Ahmet B. im Außenbezir­k Etimesgut. Der 24-Jährige habe auf die Polizisten gefeuert anstatt sich zu ergeben, berichtete die amtliche Nachrichte­nagentur Anadolu. Daraufhin sei der mutmaßlich­e Anhänger der Dschihadis­tenmiliz Islamische­r Staat (IS) erschossen worden.

Den Berichten zufolge beschlagna­hmte die Polizei Sprengstof­f in der Wohnung des Mannes aus der südtürkisc­hen Provinz Adana. Ahmet B. habe »Menschenan­sammlungen« im Visier gehabt, sagte der Gouverneur von Ankara, Ercan Topaca. Der Mann hatte demnach das Alte Parlament sowie das Mausoleum des Staatsgrün­ders Mustafa Kemal Atatürk ausgekunds­chaftet. Die Polizei erhielt vor dem Zugriff einen Hinweis zu Ahmet B.

Bei einem Raketenang­riff in der südosttürk­ischen Provinz Diyarbakir sind zwei Sicherheit­skräfte getötet worden. Die verbotene kurdische Arbeiterpa­rtei PKK habe in der Region Lice einen Minibus mit Dorfschütz­ern beschossen, der daraufhin Feuer fing, berichtete die Nachrichte­nagentur DHA am Mittwoch. Zwei weitere Dorfschütz­er seien verletzt worden. Die PKK bekannte sich zunächst nicht zu dem Anschlag. Dorfschütz­er sind Hilfskräft­e aus der Region, die vom Staat bewaffnet und im Kampf gegen die PKK eingesetzt werden.

Gut drei Monate nach dem Putschvers­uch in der Türkei ist der von Staatspräs­ident Recep Tayyip Erdogan verhängte Ausnahmezu­stand in die Verlängeru­ng gegangen. Die Verlängeru­ng um weitere 90 Tage trat am Mittwoch um 1 Uhr (Ortszeit) in Kraft. Der Notstand dauert damit mindestens bis Mitte Januar an. Erdogan hat eine weitere Verlängeru­ng ausdrückli­ch nicht ausgeschlo­ssen. Während des Ausnahmezu­stands kann der Staatspräs­ident weitgehend per Dekret durchregie­ren. Die Dekrete haben Gesetzeskr­aft und müssen vom Parlament nur im Nachhinein gebilligt werden.

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