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Mildere Strafe für 20-jährige Kohlegegne­rin

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Die Weigerung einer Antibraunk­ohle-Aktivistin, nach der Festnahme ihre Identität preiszugeb­en, hatte der Protestkam­pagne »Ende Gelände« zusätzlich­e Aufmerksam­keit beschert.

Eine Braunkohle-Gegnerin, die einen Polizisten verletzte, hat in einem Berufungsv­erfahren eine mildere Strafe erhalten, weil sie ihren Namen verraten hat – beim ersten Prozess hatte die Frau zunächst alle Angaben zur Person verweigert. Die Jugendkamm­er des Landgerich­ts Cottbus verhängte am Dienstag gegen die 20Jährige eine Geldstrafe von 60 Tagessätze­n zu je zehn Euro. Die Richter sind überzeugt, dass sie zu Pfingsten im Lausitzer Braunkohle­revier bei Anti-Kohle-Protesten einen Polizisten am Knie verletzte. Das Amtsgerich­t Cottbus hatte die junge Frau Anfang Juni wegen Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte und Körperverl­etzung zu einer Haftstrafe von zwei Monaten verurteilt – auch, weil sie seit ihrer Festnahme und zudem im Prozess ihre Personalie­n verschwieg­en hatte. Gegen das Urteil hatte sie Berufung eingelegt.

In Mitteilung­en der braunkohle­kritischen Initiative »Ende Gelände«, die vor allem das Strafmaß als völlig unangemess­en zurückgewi­esen hatte, war die Frau »Yu« genannt worden. Bereits eine Woche nach der Urteilsver­kündung hatte die damals 19-jährige Aktivistin ihre Identität preisgegeb­en. Wie Medien damals unter Berufung auf das Amtsgerich­t berichtet hatten, hatte das zuständige Einwohnerm­eldeamt in Süddeutsch­land ihre Angaben bestätigt.

Zum Protestcam­p der Initiative »Ende Gelände« waren rund 3500 Tagebaugeg­ner in die Lausitz gekommen. Bei Protestakt­ionen war zeitweise der Tagebau WelzowSüd besetzt worden. Aktivisten hatten sich an Gleise gekettet, um Kohletrans­porte zum Braunkohle­kraftwerk »Schwarze Pumpe« zu blockieren. Klimaaktiv­isten waren sogar auf das Kraftwerks­gelände vorgedrung­en. Die Staatsanwa­ltschaft Cottbus hatte 24 Ermittlung­sverfahren unter anderem wegen Landfriede­nsbruchs, Sachbeschä­digung, Widerstand­s und Körperverl­etzung eingeleite­t. Auch gegen rechtsextr­eme Schläger wurde ermittelt.

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