EU-Grenzwerte müssen eingehalten werden
Das Quecksilber in Energiesparlampen kann für Verbraucher gefährlich werden. Die Hersteller müssen sich daher an Grenzwerte halten. Quecksilber ist giftig – wie viel davon in Energiesparlampen stecken darf, darüber hat am 21. September 2016 der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 234/15) verhandelt und entschieden: Die Grenzen für Quecksilber in Energiesparlampen müssen konsequent eingehalten werden. Liege der Quecksilbergehalt in den Lampen über dem gesetzlichen Grenzwert, sei ein Verkaufsverbot gerechtfertigt.
Der EU-weite Grenzwert liegt seit 2013 bei 2,5 Milligramm pro Lampe. In der deutschen Elektro-Stoff-Verordnung ist die Höchstkonzentration mit 0,1 Gewichtsprozent je homogenen Werkstoff angegeben. Maßgeblich für das BGH-Urteil war die EU-Sonderregelung.
Im verhandelten Fall wehrt sich ein niedersächsischer Hersteller gegen eine Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen deutlicher Überschreitung der Grenzwerte. Die Umwelthilfe hatte 2012 in zwei der getesteten Lampen des Herstellers 13 bzw. 7,8 Milligramm Quecksilber entdeckt.
Die Gerichte der Vorinstanzen untersagten daraufhin den Vertrieb. Der BGH als letzte Instanz bestätigte nunmehr das Vertriebsverbot. Welche Vorteile haben überhaupt Energiesparlampen? Sie schonen das Klima, weil sie viel weniger Strom verbrauchen als die alten Glühbirnen, und sie habe auch eine lange Lebensdauer. Welche Risiken bestehen? Energiesparlampen müssen Quecksilber enthalten, sonst leuchten sie nicht. Quecksilber ist ein Schwermetall, das in der Natur vorkommt – aber für Menschen giftig ist. Im Normalbetrieb geht von den Lampen aber keine Gefahr aus. Doch wenn die Lampe zerbricht und das Quecksilber austritt, muss man aufpassen. Besondere Vorsicht ist bei Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern geboten. Was sollte man tun, wenn eine solche Lampe zerbricht? Zerbricht die Lampe in der Wohnung, sollte man das Fenster öffnen und den Raum gut lüften. Anschließend sollten die Scherben aufgesammelt oder vorsichtig mit einem Blatt Papier zusammengekehrt werden. In einem geschlossenen Behälter sollen die Scherben dann zum Wertstoffhof gebracht werden. Auf keinen Fall den Staubsauger benutzen. Wie entsorgt man die Lampe? Die Lampe soll nicht in den Hausmüll. Man kann sie bei einer Sammelstelle in einem Geschäft abgeben, beispielsweise in Drogeriemärkten oder größeren Elektrofachmärkten. Wichtig ist, dass diese Sammelbehälter so gestaltet sind, dass die Lampe nicht zerbricht, wenn man sie in den Behälter wirft, sonst würde sich das Quecksilber im Laden ausbreiten. Und wenn die Lampe beim Online-Händler gekauft wurde? Theoretisch könnte man sie mit einem Paketdienst zurückschicken. Umweltschützer warnen davor, nicht mehr funktionsfähige Lampen zu verschicken. Denn anders als Händler, die ihre Lampen für den Versand professionell verpacken, wissen Verbraucher oft nicht, wie man sicherstellt, dass die Lampe im Paket nicht zerbricht. Ist das Quecksilberproblem bei allen Sparlampen gleich? Nein. Das hängt davon ab, wie viel Quecksilber eine Lampe enthält und welche Technologie vom Hersteller verwendet wird. So wird der eingangs genannte Grenzwert vor allem bei Lampen überschritten, die mit Flüssig-Dosiertechnik hergestellt werden. Hier kommt es sehr leicht zu einer Überdosierung des Quecksilbers. dpa/nd