nd.DerTag

Pflegegrad statt Pflegestuf­e

- Uwe Strachowsk­y

Zum 1. Januar 2017 werden die Pflegestuf­en in die neuen Pflegegrad­e übergeleit­et. Aus der Pflegestuf­e 0 wegen eingeschrä­nkter Alltagskom­petenz und der Pflegestuf­e 1 wird der Pflegerad 2. Wer die Stufe 1 mit eingeschrä­nkter Alltagskom­petenz oder die Stufe 2 hat, bekommt den Pflegegrad 3. Die Stufe 2 mit eingeschrä­nkter Alltagskom­petenz und die Stufe 3 werden zum Pflegegrad 4. Für derzeit als Härtefälle betreute Pflegebedü­rftige ist künftig der Pflegegrad 5 vorgesehen. Den Pflegegrad 1 gibt es für jene, die 2017 erstmals einen Antrag stellen und nach den neuen Kriterien begutachte­t werden.

Mit dieser Umstellung ändert sich zwar das Leistungss­pektrum grundsätzl­ich nicht. Doch es gibt in einigen Bereichen mehr, in anderen weniger Geld. So erhalten die Betroffene­n im Vergleich zu den jetzigen Pflegestuf­en ab Januar ein höheres Pflegegeld, auch die Zuschüsse für ambulante Dienste steigen in den meisten Fällen. Umgekehrt verringere sich beispielsw­eise das Geld für die vollstatio­näre Pflege in der derzeitige­n Pflegestuf­e 2, wie oben beschriebe­n.

Die Überleitun­g der Pflegestuf­e in den Pflegegrad erfolgt automatisc­h und ohne erneute Begutachtu­ng. Es muss also nichts neu beantragt werden. Allerdings sollte man sich unbedingt von der Pflegebera­tung die neuen Regeln und Leistungen erläutern lassen. Das betrifft beispielsw­eise Vereinbaru­ngen für Entlastung­en im Haushalt. Dafür zahlt die Pflegevers­icherung in diesem Jahr 104 Euro monatlich, bei erhöhtem Bedarf bis zu 208 Euro. Ab 2017 stehen dafür in allen Pflegegrad­en 125 Euro monatlich zur Verfügung. Den doppelten Betrag für den erhöhten Bedarf gibt es dann nicht mehr.

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