Pflegegrad statt Pflegestufe
Zum 1. Januar 2017 werden die Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Aus der Pflegestufe 0 wegen eingeschränkter Alltagskompetenz und der Pflegestufe 1 wird der Pflegerad 2. Wer die Stufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder die Stufe 2 hat, bekommt den Pflegegrad 3. Die Stufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und die Stufe 3 werden zum Pflegegrad 4. Für derzeit als Härtefälle betreute Pflegebedürftige ist künftig der Pflegegrad 5 vorgesehen. Den Pflegegrad 1 gibt es für jene, die 2017 erstmals einen Antrag stellen und nach den neuen Kriterien begutachtet werden.
Mit dieser Umstellung ändert sich zwar das Leistungsspektrum grundsätzlich nicht. Doch es gibt in einigen Bereichen mehr, in anderen weniger Geld. So erhalten die Betroffenen im Vergleich zu den jetzigen Pflegestufen ab Januar ein höheres Pflegegeld, auch die Zuschüsse für ambulante Dienste steigen in den meisten Fällen. Umgekehrt verringere sich beispielsweise das Geld für die vollstationäre Pflege in der derzeitigen Pflegestufe 2, wie oben beschrieben.
Die Überleitung der Pflegestufe in den Pflegegrad erfolgt automatisch und ohne erneute Begutachtung. Es muss also nichts neu beantragt werden. Allerdings sollte man sich unbedingt von der Pflegeberatung die neuen Regeln und Leistungen erläutern lassen. Das betrifft beispielsweise Vereinbarungen für Entlastungen im Haushalt. Dafür zahlt die Pflegeversicherung in diesem Jahr 104 Euro monatlich, bei erhöhtem Bedarf bis zu 208 Euro. Ab 2017 stehen dafür in allen Pflegegraden 125 Euro monatlich zur Verfügung. Den doppelten Betrag für den erhöhten Bedarf gibt es dann nicht mehr.